Aufgaben
Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug: Wir beraten Sie als Privatperson, wenn Sie Fragen zum Umgang der kantonalen Verwaltung oder Gemeinden mit Ihren persönlichen Daten haben und klären Sie über Ihre Rechte auf; Wir beraten den Kanton und die Gemeinden in Datenschutzfragen und überwachen die Einhaltung der Datenschutzvorschriften; Wir nehmen zu rechtsetzenden Erlassen aus datenschutzrechtlicher Sicht StellungWir orientieren die Öffentlichkeit über wichtige Entwicklungen im Datenschutz und publizieren jährlich einen Tätigkeitsbericht über unsere Arbeit und Anliegen; Wir arbeiten eng mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Kantone zusammen und pflegen den Kontakt mit den ausländischen Datenschutzbehörden
Die oder der Datenschutzbeauftragte wird vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Datenschutzstelle erfüllt ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei.
Die Aufgaben der Datenschutzstelle sind vielfältig:
- Beratung und Unterstützung von Kanton und Gemeinden in Fragen des Datenschutzes und Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Auskunft an Privatpersonen betreffend ihre Rechte und Beratung bei Datenbearbeitungen durch kantonale und kommunale Organe
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Organen und betroffenen Personen
- Stellungnahme zu rechtsetzenden Erlassen aus datenschutzrechtlicher Sicht
- Sensibilisierung und Orientierung der Öffentlichkeit in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit