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Fundmeldung

Vorgehen nach ein Fund
Freigelegter Dolch
Bild Legende:
Mittelalterlicher Dolch bei der Auffindung im Boden (© ADA Zug, Romano Agola)

Archäologische Funde auf Zuger Boden gehören dem Kanton. Entdeckungen sind dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zu melden (Meldepflicht).

Haben Sie bei einem Aushub auf einer Bauparzelle etwas Ungewöhnliches entdeckt oder auf einem Spaziergang einen Fund gemacht?

Dann lassen Sie die Fundstelle nach Möglichkeit unverändert und die Gegenstände vor Ort. Einzelne, an der Erdoberfläche oder im Aushubmaterial gefundene Objekte dürfen aufgesammelt werden.

Haben Sie eine Fundstelle entdeckt, melden Sie sich bitte per Telefon 041 728 28 58, per E-Mail info.ada@zg.ch oder über das Formular beim Amt für Denkmalpflege und Archäologie. Eine Fachperson wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen

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