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07.03.2010

Änderungen des Wahlgesetzes angenommen

07.03.2010

Beide Vorlagen zur Änderung des Wahlgesetzes angenommen

Die Stimmberechtigten des Kantons Zug haben beiden Vorlagen zur Änderung des Wahlgesetzes zugestimmt. Die im Abstimmungskampf umstrittene Abschaffung der Listenverbindungen bei kantonalen und gemeindlichen Wahlen erzielte eine Ja-Mehrheit von 67,5 %. Eine noch grössere Mehrheit von 76,8 % Ja-Stimmen ergab sich für die Verlängerung der Fristen.

Die Mehrheit der Stimmenden hat sich für die Aufhebung der Listenverbindungen bei kantonalen und gemeindlichen Wahlen entschieden. Bei einer Stimmbeteiligung von 47 % haben die Stimmberechtigten die Vorlage mit 67,5 % Ja-Stimmen zu 32,5 % Nein-Stimmen angenommen. Somit können bei den kantonalen und gemeindlichen Wahlen die Listen nicht mehr miteinander verbunden werden. Der Regierungsrat begrüsst dieses Ergebnis, da damit die Wahlen übersichtlicher und einfacher werden und die Zahl ungültig abgegebener Stimmen vermindert werden kann. Das neue Proporzwahlsystem ohne Listenverbindungen wird erstmals am 3. Oktober 2010 bei den kantonalen und gemeindlichen Gesamterneuerungswahlen zur Anwendung kommen.

Im Weiteren ist der Regierungsrat erfreut über die klare Zustimmung der Stimmberechtigten (76,8 % Ja-Stimmen gegen 23,2 % Nein-Stimmen) zur Verlängerungen der Fristen für Ausschreibung der Wahlen und die Einreichung der Wahlvorschläge. Damit bleibt künftig für die Produktion und den Versand der Abstimmungsunterlagen genügend Zeit.

Direktion des Innern

Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 31 70, heute von 14.00 bis 15.30 Uhr

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Typ Titel Dokumentart
Beide Vorlagen zur Änderung des Wahlgesetzes angenommen Informationsblatt

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