Beschwerde abgewiesen - Neuer Kantonsrat kann Arbeit aufnehmen
Das Bundesgericht weist die Wahlbeschwerde der Piratenpartei Zentralschweiz und von zwei Einzelpersonen gegen die Wahl des Kantonsrats vom 5. Oktober 2014 ab. Damit hat das oberste Gericht die Quoren für die Zuger Kantonsratswahlen als verfassungskonform bestätigt. Die Wahl des Kantonsrats ist somit gültig und er wird sich kommenden Donnerstag konstituieren können.
Der Regierungsrat ist am 27. Oktober 2014 auf die Wahlbeschwerde der Piratenpartei Zentralschweiz und von zwei Einzelpersonen gegen die Wahl des Kantonsrats nicht eingetreten. Die dagegen erhobene Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug wurde von diesem am 13. November 2014 abgewiesen. Auch das Bundesgericht weist nun die Beschwerde ab und bestätigt damit die Haltung des Regierungsrats und des Verwaltungsgerichts.
Verfassungskonformes Quorum
Nach dem Wahl- und Abstimmungsgesetz nimmt bei den Kantonsratswahlen eine Listengruppe dann an der Sitzverteilung teil, wenn sie in einem Wahlkreis mindestens fünf Prozent aller Parteistimmen oder gesamtkantonal mindestens drei Prozent aller Parteistimmen erhält. Die Beschwerdeführenden stellten sich auf den Standpunkt, dass diese Wahlhürde ihre politischen Rechte verletzt.
Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass das im Wahlgesetz des Kantons Zug vorgesehene Quorum nicht gegen die Kantonsverfassung verstösst. Es bestätigt seine ständige Rechtsprechung, wonach die Kantone bei der Ausgestaltung ihres politischen Systems und des Wahlverfahrens weitgehend frei sind. Das Bundesgericht anerkennt, dass die Kantone ein legitimes Interesse daran haben können, eine allzu grosse Zersplitterung der politischen Kräfte im Parlament zu verhindern. Damit liegt ein ausreichender sachlicher Grund vor, der die gesetzliche Verankerung von Quoren im kantonalen Recht rechtfertigt. Die im Zuger Wahlrecht vorgesehenen Quoren erachtet das Bundesgericht als massvoll. Sie liegen deutlich unter der von ihm definierten Limite von 10 Prozent.
Kantonsrat gültig gewählt
"Ich bin erleichtert, dass nach dem Entscheid des Bundesgerichts die Wahlen vom 5. Oktober 2014 erwahrt werden können", sagt Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard. Damit kann der Kantonsrat in neuer Zusammensetzung seine Arbeit aufnehmen. Er wird seine konstituierende Sitzung am 18. Dezember 2014 abhalten und an dieser Sitzung auch den künftigen Landammann und die Statthalterin wählen.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard Tel. 041 728 24 30
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bundesgericht weist Wahlbeschwerde ab | 16.12.2014 |