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28.02.2014

Bund und Kantone lancieren kantonale Integrationsprogramme 2014-2017

28.02.2014
Medienmitteilung: Bund und Kantone lancieren kantonale Integrationsprogramme 2014-2017

Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden und als staatliche Aufgabe bundesrechtlich geregelt. Der Bund informierte heute über die kantonalen Integrationsprogramme 2014-2017. Parallel zu allen anderen Schweizer Kantonen wird seit Anfang Jahr auch im Kanton Zug die vom Bund vorgeschriebene Integrationsförderung in einem neuen kantonalen Integrationsprogramm geregelt.

Alle Schweizer Kantone und der Bund regeln seit 1. Januar 2014 die Integrationsförderung für die kommenden vier Jahre im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Gemäss Bundesgesetz ist auch der Kanton Zug zu Fördermassnahmen der Integration verpflichtet und erhält dafür finanzielle Unterstützung des Bundes. Das kantonale Integrationsprogramm wurde gemeinsam mit den Gemeinden und weiteren Akteurinnen und Akteuren im Kanton Zug erarbeitet.

Kanton erhält vorgesehene Bundesgelder
Der Regierungsrat hat das Ausmass der Integrationsförderung vom Ausgang der Abstimmung zum Integrationsgesetz (22. September 2013) abhängig gemacht. Mit dem nun vorliegenden Integrationsprogramm erfüllt Zug seine bundesrechtlichen Verpflichtungen und gewährleistet für die Programmdauer eine umfassende Integrationsförderung. "Damit profitiert der Kanton im vollen Umfang von den Bundesgeldern," wie die Zuger Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard festhält, "denn der Bund beteiligt sich so in den nächsten vier Jahren mit 50 % an den Kosten der Integrationsmassnahmen."

Klare Schwerpunkte
Die Integrationsprogramme aller Kantone basieren auf drei Säulen. Es sind die drei Bereiche «Information und Beratung», «Sprache und Arbeit» sowie «Verständigung und soziale Integration». Um die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Zug zielgerichtet und wirkungsvoll zu fördern, wird der Kanton in allen drei Bereichen Bewährtes weiterführen und mit gezielten Projekten Lücken schliessen.

Information und Beratung
Die Erstinformation von neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten wird durch den Kanton und die Gemeinden neu ausgerichtet. Dies soll beispielsweise mit einer aktualisierten Willkommensbroschüre gelingen. Ausserdem soll geprüft werden, wie neu zugezogene Migrantinnen und Migranten bei Begrüssungsveranstaltungen besser einbezogen werden können. Eine rasche und optimale Information und Beratung von neu zugezogenen Personen ist die Voraussetzung dafür, dass sie ihre eigene Integration aktiv mitgestalten und vorantreiben können.

Sprache und Arbeit
Die durch den Kanton und die Gemeinden subventionierten Deutschkurse haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Sie sollen verstärkt auf bildungsferne und einkommensschwache Migrantinnen und Migranten ausgerichtet werden. Im Bereich «Sprache und Arbeit» soll überdies das "Integrationsbrückenangebot", bei dem Jugendliche mit Migrationshintergrund gezielt auf den Berufseinstieg vorbereitet werden, auf über 20-jährige junge Menschen ausgeweitet werden. So wird jungen Migrantinnen und Migranten, die erst deutlich nach Abschluss der obligatorischen Schulbildung in die Schweiz gekommen sind, ermöglicht, im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Mit diesem Angebot wird das Risiko, von der Fürsorge abhängig zu werden, wirkungsvoll gesenkt.

Verständigung und soziale Integration
Im Bereich der sozialen Integration wird den Zuger Gemeinden durch Unterstützung des Bundes ermöglicht, mit gezielten Projekten die Integration ihrer ausländischen Wohnbevölkerung in das Gemeindeleben zu fördern. Migrantinnen und Migranten sollen nicht nur als Arbeitskräfte wahrgenommen, sondern ein Teil der Gesellschaft werden und am gesellschaftlichen Leben in ihrer Gemeinde wie auch in ihrem Wohnkanton aktiv teilhaben. Hierfür braucht es sowohl eine Willkommenskultur der Aufnahmegesellschaft als auch das Engagement der Zugewanderten.


Direktion des Innern


Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin                            Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch


Weiterführende Links:
https://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/2014/2014-02-28.html

https://www.bfm.admin.ch//content/bfm/de/home/themen/integration/politik/weiterentwicklung.html

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Typ Titel Dokumentart
Bund und Kantone lancieren kantonale Integrationsprogramme 2014-2017 Informationsblatt

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