Bundesasylunterkunft im Gubel
Der Bund eröffnet 2015 für maximal drei Jahre eine Asylunterkunft im Gubel. Rund 110 Asylsuchende sollen dort untergebracht werden. Weil die Asylunterkunft oberirdisch ist, eignet sie sich für die Platzierung von Familien und Frauen. Renitente Asylsuchende werden nicht im Gubel untergebracht. Dem Kanton Zug entstehen keine Kosten und die Plätze in der Bundesasylunterkunft Gubel werden dem kantonalen Kontingent angerechnet.
Am 9. Juni 2013 haben die Schweizerinnen und Schweizer die Änderung des Asylgesetzes angenommen, der Kanton Zug mit über 80% Ja. Seither kann der Bund eigene Anlagen und Bauten ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen für maximal drei Jahre als Asylunterkünfte nutzen. Federführend dafür ist das Bundesamt für Migration (BFM) in Zusammenarbeit mit dem eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Dieses stellt eigene Truppenunterkünfte zur Verfügung. Und die Truppenunterkunft Gubel ist eine davon.
Gubel als befristetes Wartezentrum
Der Bund wird die Militärunterkunft Gubel in der Gemeinde Menzingen ab Frühling 2015 während der gesetzlich vorgegebenen Frist von maximal drei Jahren als Asylunterkunft nutzen. Davor und danach wird die Truppenunterkunft wie bisher durch das Militär genutzt. Die Unterkunft Gubel wird als sogenanntes Wartezentrum betrieben und mit rund 110 Personen belegt. Durchschnittlich bleiben die Asylsuchenden 4 bis 8 Wochen in der Bundesunterkunft Gubel. Da die Anlage oberirdisch angelegt ist, eignet sie sich insbesondere für die Unterbringung von Frauen und Kindern. Renitente Asylsuchende werden in anderen speziellen Zentren untergebracht.
Bund trägt Kosten
Für den Betrieb der Unterkunft ist der Bund zuständig. Ausserdem trägt er alle Kosten, so zum Beispiel für Beschäftigungsprogramme, Betreuung und Schulung. Der Bund sichert dem Kanton auch eine jährliche Sicherheitspauschale zu. Sollte der Kanton Aufwände haben beispielsweise im Bereich der Infrastruktur wird er dafür vom Bund entschädigt.
Regierungsrat wahrt kantonale Interessen
Vor kurzem hat der Bund den Regierungsrat darüber informiert, die Truppenunterkunft Gubel als Asylunterkunft zu nutzen. Seither setzt sich die Regierung für die Interessen des Kantons und der Gemeinde Menzingen ein. "Der Kanton muss Hand bieten. Das VBS kann gemäss Gesetz ohne Einwilligung von Kanton und Gemeinde dem BFM eine militärische Unterkunft als Asylunterkunft zur Verfügung stellen," erklärt Manuela Weichelt-Picard. "Wir tun aber alles, um unsere Interessen einzubringen." So werden beispielsweise nun die Gemeinde Menzingen und die zuständigen kantonalen Stellen von Anfang an miteinbezogen. Dies erlaubt es, die Anliegen des Kantons und der Standortgemeinde optimal in die Vorbereitung einzubringen. Der Kanton nutzt zusammen mit der Gemeinde Menzingen die noch verbleibende Zeit, um Absprachen zum Vorgehen und zu den Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Eröffnung der Bundesunterkunft in zwei Jahren zu treffen. Namentlich sind Fragen der Sicherheit, des Caterings, des Betriebs- und Betreuungskonzepts und der Tagesstruktur bzw. Beschäftigung zu klären. "Natürlich sind wir von den Plänen des Bundes nicht begeistert. Aber jetzt gilt es, uns für die Sicherheit und Interessen unserer Gemeinde einzusetzen," sagt Roman Staub, Gemeindepräsident Menzingen. Die proportionale Verteilung der Asylsuchenden, die dem Kanton Zug zusätzlich zur denen in der Bundesasylunterkunft zugeteilt werden, muss fair auf die Gemeinden verteilt werden. Menzingen erwartet hier ein Entgegenkommen der anderen Zuger Gemeinden.
Kanton Zug wird entlastet
Der Kanton Zug ist zurzeit zuständig für rund 860 Personen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Davon müssen rund 620 Personen durch den Kanton untergebracht werden. Die Zuweisung an den Kanton Zug wird durch den Bund aufgrund eines einwohnerproportionalen Verteilschlüssels vorgenommen. Nach diesem Schlüssel erfolgen 1.4% der Zuweisungen an den Kanton Zug. Die Plätze im Gubel werden ab 2015 bis 2018 dem Zuger Kontingent angerechnet. Das bedeutet, dass der Kanton Zug während dem Betrieb der Bundesunterkunft auf dem Gubel jährlich rund 110 Asylsuchende weniger beherbergen muss.
Direktion des Innern
Manuela Weichelt-Picard
Direktorin des Innern
Weitere Auskünfte:
Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard Tel. 041 728 24 30
Direktion des Innern
Gemeindepräsident Roman Staub Tel. 079 482 64 56
Einwohnergemeinde Menzingen
Renato Kalbermatten Tel. 031 324 88 75
Sprecher VBS
Sybille Siegwart Tel. 031 325 85 02
Sprecherin BFM oder 079 877 55 32
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