Bundesgerichtsentscheid zur Wahlbeschwerde
ERNEUTE ANPASSUNG DES WAHLVERFAHRENS
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde verschiedener Parteien und Einzelpersonen gegen das Wahlverfahren für den Kantonsrat im Hauptpunkt gutgeheissen. Es hält fest, dass das Zuger Proporzwahlsystem der Bundesverfassung nicht standhält. Die Direktion des Innern wird nun die Wahlgesetzrevision und allenfalls eine Verfassungsänderung an die Hand nehmen.
Im Hinblick auf die Wahlen vom 3. Oktober 2010 hat der Kantonsrat am 28. Januar 2010 die Kantonsratsmandate der einzelnen Wahlkreise, d.h. der Gemeinden festgelegt. Zudem haben die Stimmberechtigten am 7. März 2010 eine Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes gutgeheissen, mit der unter anderem die Listenverbindungen abgeschafft wurden. Gegen diese beiden Beschlüsse haben die Kantonalparteien der Alternativen - die Grünen, der CSP und der SP sowie das Unabhängig-Grüne Forum Hünenberg und sechs Privatpersonen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Dieses hat den Beschwerdeführenden nun teilweise Recht gegeben.
Bezüglich der Sitzzuteilung auf die Wahlkreise hat das Bundesgericht festgehalten, dass Stimmenanteile von mehr als 10 % für die Erreichung eines Kantonsratssitzes zu hoch und mit einem echten Proporzwahlrecht nicht vereinbar sind. Im Kanton Zug liegen die erforderlichen Stimmenanteile in acht der elf Zuger Gemeinden über dem zulässigen Höchstquorum von 10 %. In Walchwil und Menzingen liegt das Quorum heute bei 25 %.
Abgewiesen hat das Bundesgericht hingegen die Beschwerde bezüglich des Mindestanspruches der Gemeinden auf zwei Kantonratssitze. Der Kantonsrat hat für die letztjährigen Wahlen der Gemeinde Neuheim zwei Kantonsratssitze zugesprochen, obwohl ihr gemäss den Einwohnerzahlen nur ein Sitz zugestanden hätte. Hier konnte sich der Kantonsrat laut Bundesgericht auf Gewohnheitsrecht stützen, da der Mindestanspruch auf zwei Sitze bereits seit 1942 besteht.
Ebenfalls abgewiesen hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Abschaffung der Listenverbindungen. Die Kantone können unterschiedliche Lösungen für ihr Proporzwahlrecht vorsehen und damit auch Listenverbindungen zulassen oder verbieten.
Da die Kantonsratswahlen vom vergangenen Oktober nicht angefochten wurden, hat das Bundesgericht deren Gültigkeit nicht in Frage gestellt. Für die nächsten Kantonsratswahlen im
Herbst 2014 muss das Wahlsystem jedoch nach den bundesgerichtlichen Vorgaben angepasst
werden. Die Direktion des Innern wird dem Regierungsrat eine Vorlage zustellen. Dieser wird die
Gesetzesrevision dem Kantonsrat rechtzeitig unterbreiten.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Bundesgerichtsentscheid zur Wahlbeschwerde | Informationsblatt | |
Bundesgerichtsurteil | Informationsblatt |