Bundeszentren in der Asylregion Zentral- und Südschweiz
Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren haben zusammen mit dem Tessiner Regierungsrat Beltraminelli, dem Bundesamt für Migration sowie einem Vertreter des VBS die gemeinsame Standortplanung für die Asylregion Zentral- und Südschweiz aufgenommen. Der Zuger Regierungsrat Urs Hürlimann wurde als Präsident der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren für zwei weitere Jahre bestätigt.
Neustrukturierung Asylbereich: Standortplanung Zentral- und Südschweiz
Bund und Kantone haben sich an der Asylkonferenz vom 28. März 2014 einstimmig für das neu gestaltete Asylwesen ausgesprochen. In einer gemeinsamen Erklärung wurde festgehalten, dass die Region Zentral- und Südschweiz über 690 Betten in Bundeszentren verfügen soll.
An ihrer Konferenz vom 30. April 2014 haben die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zusammen mit dem Tessiner Regierungsrat Beltraminelli, dem Bundesamt für Migration sowie des VBS ein erstes Mal die Standortfrage diskutiert. Bis Ende 2014 sind die Standorte des Verfahrenszentrums und des Ausreisezentrums zu Handen der Arbeitsgruppe Neustrukturierung des Bundes zu bezeichnen. Die Anwesenden bekräftigten, dass sie diese Verbundaufgabe in der Asylregion Zentral- und Südschweiz gemeinsam lösen wollen.
Das Bundesamt für Migration übernimmt bei der Standortevaluation und -planung zusammen mit den Kantonen die Führung. Unter der Leitung des Bundes ist nun eine Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene beauftragt, Standorte zu prüfen und einen Planungsentwurf zu erstellen. Dieser wird Ende Sommer ein zweites Mal im Rahmen der Konferenz der Zentralschweizer Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und dem Vertreter aus der Südschweiz diskutiert.
Einführung Individueller Betreuungsbedarf IBB für Menschen mit Behinderung
Die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren haben beschlossen, im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit das Einstufungsinstrument für den individuellen Betreuungsbedarf (IBB) einzuführen. Mit dem von der SODK-Ost entwickelten Instrument IBB erhalten die Einrichtungen im Behindertenbereich ein einheitliches Führungsinstrument für die Förderplanung und Ressourcensteuerung. Die Kantone erhalten erweiterte Grundlagen für die Bedarfsanalyse und sowie die Planung und Steuerung der Angebote im Bereich IVSE-B. Und schliesslich werden damit die Leistungen inner- und interkantonal besser vergleichbar.
Einheitlichkeit in der Aufsicht von Dienstleistende in der Familienpflege
Seit dem 1. Januar 2014 sind Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen in der Familienpflege gemäss der Pflegekinderverordnung des Bundes meldepflichtig. In den Kantonen Zug und Schwyz besteht zudem eine Bewilligungspflicht. Um eine einheitliche Auffassung und Handhabung der Aufsicht über die Organisationen der Familienplatzierung in der Zentralschweiz zu erreichen, haben die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren einen gemeinsamen Melde- und Aufsichtsrater für Dienstleistende in der Familienpflege verabschiedet.
Urs Hürlimann als Präsident bestätigt
Gast der gleichentags konferierenden Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren war die St. Galler Regierungsrätin Heidi Hanselmann, die als Präsidentin des HSM-Beschlussorgans eine zentrale Funktion im Schweizer Gesundheitswesen einnimmt. Die Gremien zur hochspezialisierten Medizin (HSM) mussten in den vergangenen Monaten für ihre Entscheide viel Kritik und noch mehr Einsprachen einstecken. Im intensiven Austausch mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen wurden die Entscheid- und Verfahrenswege erläutert und die Zukunft der hochspezialisierten Medizin in der Schweiz diskutiert. Dabei machten die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen - und Direktoren klar, dass die Konzentrationstendenzen auf die hochspezialisierten Medizinfelder beschränkt bleiben müssen, ansonsten man sich wehren werde. Die kleineren und mittleren Spitäler sollen ihre wichtige Rolle für die Bevölkerung im Spitalnetzwerk weiterhin wahrnehmen können.
Der Zuger Gesundheitsdirektor Urs Hürlimann wurde von seinen Kolleginnen und Kollegen für weitere zwei Jahre als Präsident der ZGSDK, Bereich Gesundheit, bestätigt.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung
Bereich Soziales: Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard, Präsidentin ZGSDK-S
041 728 24 30, Mittwoch, 7. Mai 2014, 13 bis 16 Uhr
Bereich Gesundheit: Regierungsrat Urs Hürlimann, Präsident ZGSDK-G, 041 728 35 04,
Mittwoch, 7. Mai 2014, 14 bis 15 Uhr
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