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13.01.2016

Der Kanton Zug wappnet sich für Asyljahr 2016

13.01.2016
Medienmitteilung: Der Kanton Zug wappnet sich für Asyljahr 2016

Herausfordernd, aber mit vereinten Kräften zu bewältigen - so lässt sich die Asylsituation im Kanton Zug zusammenfassen. Für die Zukunft sind die Behörden insbesondere bei der Bereitstellung von genügend Unterkünften sowie der schulischen und beruflichen Integration gefordert. Dies erklärten die Mitglieder der neu gegründeten regierungsrätlichen Task Force «Asyl» Manuela Weichelt, Heinz Tännler und Beat Villiger an einer gemeinsamen Medienkonferenz am Mittwochmorgen.

Die Asyl- und Flüchtlingsfrage beschäftigt im Kanton Zug sämtliche Direktionen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass. Unterkünfte müssen bereitgestellt, Asylsuchende integriert, betreut, beschult, ausgebildet und medizinisch versorgt oder aber wieder in ihre Heimat bzw. in den zuständigen Dublinstaat zurückgeführt werden. Das Asylwesen ist somit zu einer Querschnittsthematik mit hohem Aktualitätsgrad geworden, die professionell koordiniert sein will und einen grossen Kosten- und Personalaufwand zur Folge hat. Um diese Aufgaben in der Zukunft optimal zu bewältigen, hat der Zuger Regierungsrat am 1. Dezember 2015 eine Task Force besondere Lage Asyl eingesetzt. Die politische Steuerung liegt bei der Direktorin des Innern (Lead), dem Landammann in seiner Funktion als Baudirektor und dem Sicherheitsdirektor.

Pläne für eine zweite Durchgangsstation
Gegenwärtig leben im Kanton Zug rund 1'300 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Momentan sind es vor allem Asylsuchende aus Afghanistan, die der Bund dem Kanton Zug zuweist. Im Sommer 2015 kam die grosse Mehrheit noch aus Eritrea. Pro Woche werden dem Kanton Zug gegenwärtig 16 bis 20 Personen zugewiesen, entsprechend rechnet man im Frühling 2016 mit rund 1'400 Personen aus dem Asylbereich. Insgesamt verwaltet der Kanton Zug 75 Liegenschaften, und unterhält 53 Verträge mit Immobilienbesitzern. Um sich nicht zu verzetteln und noch effizienter zu werden, will der Kanton künftig eher grössere Unterkünfte realisieren bzw. mieten. Nötig ist auch eine zweite Durchgangsstation, wie an der Medienkonferenz bekannt wurde. Diese soll voraussichtlich auf dem Areal des alten Kantonsspitals entstehen, wo bereits Flüchtlinge untergebracht sind. Nach Plan verlaufen die Vorbereitungen für die Nutzung des Salesianums in Zug als Asylunterkunft, welches ab im März 2016 für 100 Personen bezugsbereit ist. Zurückgestellt hat die Zuger Regierung hingegen die Idee von mobilen Container-Unterkünften, da diese zu teuer und zu aufwändig gewesen wären, und zusätzliche Unterbringungskapazität akquiriert werden konnte.

Beistände für UMA und Anpassung von Brandschutzvorschriften
Eine gute Lösung konnte der Kanton Zug für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) finden, die, gemeinsam mit Familien, seit Dezember 2015 in WG's im ehemaligen Altersheim Waldheim in Zug wohnen und von Sozialpädagoginnen betreut werden. Für die UMA wird bei der Zuger KESB eine Beistandschaft eingerichtet und sichergestellt, dass sie schnell ins Bildungs- oder Berufssystem integriert werden.

Flexibilität und schnelles Handeln ist aus Sicht der Regierung auf allen Ebenen nötig, um das Asyljahr 2016 bestreiten zu können. In diesem Sinne wurden auf Initiative von Sicherheitsdirektor Beat Villiger die in den Kantonen geltenden Brandschutzvorschriften per 1. Januar 2016 so gelockert, dass die Militär-, Zivilschutz- und weitere Anlagen ohne grosse bauliche Anpassungen rasch und dennoch brandschutzkonform als Unterkünfte für Asylsuchende zur Verfügung stehen. Die Umnutzung von Gewerbebauten für die Unterbringung von Asylsuchenden wird von der Task Force «Asyl» ebenfalls gutgeheissen.

Regionale Integrationsklassen und Ausbildungsplätze
Was die Integration der Asyl- und Flüchtlingskinder in den Schulbetrieb angeht, wird die Schaffung von regionalen Integrationsklassen geprüft. In diesen sollen Kinder auf die Regelklassen in den Gemeinden vorbereitet werden. Handlungsbedarf besteht hier auch aus Sicht der Rektorenkonferenz, weil die meisten Kinder - im Gegensatz zu jenen, die während der Balkankrise in die Schweiz geflohen sind - die lateinische Schrift nicht kennen. Eine weitere Herausforderung besteht darin, genügend Hausärztinnen und Hausärzte zu finden, die Asylsuchende medizinisch betreuen und behandeln. Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Amt für Migration, dem Amt für Wirtschaft und Arbeit, dem Amt für Berufsbildung und dem kantonalen Sozialamt - arbeitet überdies an einem Konzept zur Arbeitsintegration. In diesem Zusammenhang stehen auch die Überprüfung und ein allfälliger Ausbau der Brückenangebote. Die Task Force äusserte an der Medienkonferenz ihre Erwartung an Wirtschaft und Branchenverbände, hier entsprechenden Support zu leisten und Praktikums- und anschliessend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Das vom Bund jüngst beschlossene Projekt der so genannten «Flüchtlingslehre» sei zu begrüssen, doch bedürfe es weiterer lokaler Ausbildungsplätze von im Kanton Zug ansässigen Firmen.

Konsequenter Vollzug von Rückführungen und schnellere Entscheide
Was die gerechte Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden betrifft, gibt die Regierung im Frühling 2016 eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung. Jene Gemeinden, die ihrer Aufnahmepflicht nicht nachkommen, sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. Man sei auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Gemeinden angewiesen, so die Task Force, wolle von finanziellen Sanktionen jedoch absehen. Kurz vor Abschluss befindet sich schliesslich ein Freiwilligenkonzept des kantonalen Sozialamtes, das aufzeigt, wie die Bevölkerung Asylsuchende mit Bleibeperspektive im Alltag und in der Freizeit bei der Integration unterstützen und begleiten kann. Hier bedarf es einer optimalen Koordination zwischen dem Kanton, Gemeinden und NGO's.

Die Unterbringung und Integration der anhaltend hohen Zahl von Flüchtlingen bedeutet aus Sicht der Zuger Regierung vor allem angesichts des verhängten Stellenstopps und des laufenden Entlastungsprogramms eine Herausforderung. Entsprechend gilt es künftig beim Einsatz des zur Verfügung stehenden kantonalen Personals und der Mittel noch stärker Prioritäten zu setzen. Der Regierungsrat begrüsst die Praxis des Bundes, schwach begründete Gesuche sowie solche von aus Dublin-Staaten einreisenden Asylsuchenden nicht zu bearbeiten und Rückführungen konsequent zu vollziehen. Auch hinter der Neustrukturierung des Asylwesens, die unter anderem eine raschere Abwicklung der Verfahren (rechtskräftige Entscheide innerhalb von 140 Tagen) bezweckt, steht die Zuger Regierung. Nur eine glaubwürdige, konsistente und transparente Asylpolitik kann auf das Vertrauen der Bevölkerung bauen.



Manuela Weichelt-Picard, Statthalterin, Direktorin des Innern                 Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch

Heinz Tännler, Landammann, Baudirektor                                               Tel. 041 728 53 01
heinz.tännler@zg.ch

Beat Villiger, Sicherheitsdirektor                                                               Tel. 041 728 50 21
beat.villiger@zg.ch

 

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