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04.11.2013

Einem Menschen zur Seite stehen

04.11.2013
Medienmitteilung: Einem Menschen zur Seite stehen

Engagierte Privatpersonen führen fast die Hälfte aller Beistandschaften im Kanton Zug. Seit dem  1. Januar 2013 sind nicht mehr Gemeinderäte und Bürgerräte für den Vormundschaftsbereich zuständig, sondern die neue Behörde für Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB). Sie will die privaten Mandatstragenden (PriMa) bei dieser anspruchsvollen Aufgabe optimal begleiten. An einer Veranstaltung für die PriMa wurde auf spezifische Neuerungen und Fragestellungen eingegangen.

Bis Ende 2012 waren die Gemeinden für die Auswahl, Schulung und Begleitung der PriMa zuständig. Der Kanton übernahm 2013 aufgrund der gesetzlichen Regelung sämtliche Belange des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Diese Umstellung und Neuorganisation ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Die neu zuständige KESB legt grossen Wert auf die wichtige Arbeit der PriMa. Bereits im Vorfeld hat die KESB an Informationsveranstaltungen und mit Newsletters auf anstehende Veränderungen hingewiesen.

Basis für künftige Zusammenarbeit
Am vergangenen Dienstagabend haben 220 interessierte Personen an der Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch für die PriMa teilgenommen. Mitarbeitende der neuen Fachbehörde haben das neue Konzept betreffend Zusammenarbeit von der KESB mit den PriMa vorgestellt. Amtsleiterin Gabriella Zlauwinen informierte, wo die neue Behörde in der Umsetzung der Gesetzesrevision steht und in welchen Belangen weiterer Handlungsbedarf besteht. Fachleute sind vertieft auf praxisrelevante Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag eingegangen und haben Fragen beantwortet. Die Anliegen, Anregungen und Kritik der PriMa sind bei der KESB auf offene Ohren gestossen. Die KESB ist sich bewusst, dass auf verschiedenen Ebenen Verbesserungen anstehen. Die Anregungen sowie die kritischen Inputs der PriMa werden berücksichtigt und in die Weiterentwicklung des neuen Amtes einfliessen. " Ich bin tief beeindruckt vom Engagement und dem verbindlichen Einsatz der privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger." sagte Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard und bedankte sich auch im Namen der Regierung herzlich bei den PriMa.

Aktuelle Zahlen
Im Kanton Zug werden derzeit mehr als 1200 Personen von einem Beistand oder einer Beiständin unterstützt. Hinter dieser Zahl stecken Schicksale von Kindern, Betagten, psychisch oder geistig Kranken mit ganz unterschiedlichem Bedarf an Hilfe. Um ihr Wohl kümmern sich nicht nur Berufsbeistände bei Kanton und Fachstellen, sondern zu einem wesentlichen Teil auch PriMa. Fast 400 PriMa betreuen und begleiten im Kanton Zug zurzeit rund 460 Personen im Rahmen einer Beistandschaft. Allerdings stösst diese Freiwilligenarbeit dort an Grenzen, wo vielschichtige Problemsituationen fachliche Unterstützung erfordern. Insbesondere beim Kindesschutz setzt der Kanton deshalb häufig Berufsbeiständinnen und Beistände des Mandatszentrums oder der Fachstellen ein.

Mitmenschen zur Seite stehen
Manchmal benötigen sozial benachteiligte Menschen Hilfe von Mitmenschen. Sozial Benachteiligte können in vielen, aber nicht allen, Bereichen für sich selber sorgen. Deshalb suchen wir Frauen und Männer, die Mitmenschen bei verschiedenen Aufgaben zur Seite stehen. In einem Gespräch werden die Erwartungen, Rechte und Pflichten erörtert. Eingesetzte PriMa werden sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und während der Mandatsführung begleitet. Für ihre Arbeit haben sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Verfügen Sie über freie Zeit, sind Sie kommunikativ und arbeiten gerne mit und für Menschen? Dann melden Sie sich unter: info.kes@zg.ch oder Tel. 041 723 79 70.

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz


Weitere Auskünfte:
Gabriella Zlauwinen, Amtsleiterin / Präsidentin Tel. 041 723 79 70 gabriella.zlauwinen@zg.ch

Anhang:
Information zur Ernennung Beistandsperson und Private Mandatsträger und -trägerinnen

Ernennung der Beistandsperson
Die KESB ernennt bei der Anordnung einer behördlichen Massnahme eine Person als Beiständin oder Beistand, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet erscheint. Dies kann eine professionelle Beistandsperson des Mandatszentrums, eines Sozialdienstes oder eine private Mandatsperson, z.B. jemand aus dem Umfeld der betroffenen Person, sein. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, eine Person, zu der sie Vertrauen haben (Familienangehörige, Bekannte etc.) als Mandatsträgerin oder Mandatsträger vorzuschlagen. Die KESB wird die konkrete Eignung der vorgeschlagenen Person sorgfältig prüfen.

Private Mandatsträger und -trägerinnen
Ohne den Einsatz von privaten Mandatstragenden wäre die Betreuung der vielen hilfsbedürftigen Menschen nicht gewährleistet. Es ist der KESB ein grosses Anliegen, Freiwillige zu finden, die bereit sind, schutzbedürftige Menschen im Rahmen eines behördlichen Mandates zu begleiten. Die Erfüllung einer solchen Aufgabe ist immer auch eine persönliche Herausforderung, sie bietet auch Gelegenheit für vielfältige Kontakte und neue interessante Erfahrungen.

Falls Sie interessiert sind an der Aufgabe einer privaten Mandatsträgerin oder eines privaten Mandatsträgers wenden Sie sich bitte an die KESB des Kantons Zug. Mit Ihrem Engagement tragen Sie viel dazu bei, unseren Kanton für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, menschlicher zu machen. Privatpersonen, die sich bereit erklären, die Aufgaben eines privaten Mandatstragenden zu übernehmen, werden von der KESB sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und bei Schwierigkeiten beraten und unterstützt.

 

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Einem Menschen zur Seite stehen

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