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02.06.2014

Freizeitarena Wald

02.06.2014
Medienmitteilung: Freizeitarena Wald

Im Frühling erwachen die Lebensgeister; Sport und Bewegung sind angesagt. Der Wald ist bei uns Menschen beliebt für verschiedenste Aktivitäten, er ist aber auch Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Der Wald ist keine Freizeitarena in der jede und jeder den individuellen Bewegungsdrang ausleben kann und darf. Aktivitäten müssen rücksichtsvoll sein und dürfen die Lebensgemeinschaft Wald nicht beeinträchtigen - also Tieren und Pflanzen nicht schaden.

Im Frühling werden viele Wildtiere geboren. Deshalb ist das Thema "Stören von Wildtieren im Wald" hochaktuell. Wenn Menschen sich im Wald abseits der markierten Wege bewegen, scheuchen sie hochträchtige Rehgeissen auf, schrecken wenige Tage alte Rehkitze auf und hindern bodenbrütende Vögel an der Aufzucht. Durch das Stören erhöht sich die Sterblichkeit bei Jung- und Muttertieren beträchtlich. Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard erklärt: "Der Appell geht an alle Besucherinnen und Besucher des Waldes. Wir wollen unsere Wälder inklusive den Tieren und Pflanzen respektieren und schützen, so wie es auch das Zuger Waldgesetz vorsieht."

Störungen schaden immer
Waldbesucherinnen und -besucher gehen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und zu unterschiedlichsten Tageszeiten in den Wald. Wenn erholungssuchende Menschen die Wege verlassen und kreuz und quer durch den Wald streifen oder sogar fahren, verursachen sie grosse Unruhe. Ruhige Waldabschnitte verlieren ihre Funktion als Rückzugsraum für Tiere. "Es sollte uns bewusst sein, dass wir den Wald und seine Lebewesen stören, ganz besonders wenn wir von den markierten Wegen und Strassen abweichen. Wir wollen Biker, Joggerinnen, Wanderer, etc. mit der Botschaft erreichen, dass sie auf den markierten Wegen bleiben." erklärt Martin Winkler, Co-Leiter Amt für Wald und Wild und hält fest: "Wenn Sporttreibende und Erholungs-suchende den Wald als frei zugängliche Freizeitarena betrachten, die nach eigenen Wünschen - abseits von markierten Wegen und Strassen - begangen und befahren werden kann, ist das sehr problematisch. Dass der Naherholungsraum Wald zunehmend auch rund um die Uhr genutzt wird, verschärft die Situation."

Nicht querfeldein
Besonders wenn Mountainbikerinnen und -biker querbeet durch den Wald sausen, abseits von Wegen und Strassen, gefährden sie mit ihrer Aktivität Wildtiere und Wildpflanzen. Im Seewald von Zug, der steil zwischen dem Zugerberg und dem See abfällt, wird im Bereich der Zugerbergbahn immer häufiger quer durch den Wald zu Tale gebikt. Mit Holz und Erde werden auch Schanzen und dergleichen errichtet. Diese "waldschädigende Nutzung" muss gestoppt werden.

Kontrolle und Busse
Aufgrund der aktuellen Entwicklung insbesondere im Seewald von Zug werden Massnahmen notwendig, um im Wald das gewünschte und respektvolle Nebeneinander von Pflanzen, Tier und Mensch zu gewähren. Gemäss Zuger Gesetzgebung können Personen gebüsst werden, die den Wald abseits bestehender Strassen und Wanderwege befahren. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen werden der Zuger Forstdienst und die Zuger Polizei im Wald gezielt Kontrollen durchführen und auch Bussen aussprechen. Bikerinnen und Biker auf bestehenden Wegen und Wanderwegen betrifft diese Massnahme nicht. "Die IG Mountainbike verurteilt das wilde Biken abseits von Wegen, das offenbar ein Ausmass angenommen hat, welches die Behörden zum härteren Durchgreifen veranlasst. Wir haben unsere Mitglieder dazu aufgerufen, das Anlegen oder Befahren von illegalen Bikestrecken abseits bestehender Strassen und Wege zu unterlassen, im Sinne unseres Engagements für das neue Nutzungskonzept und eine Koexistenz von Wanderer, BikerInnen und Wald.", so Christoph Jans von IG Mountainbike Zug.

Lösungsansatz
Über längere Zeit schon erarbeiten kantonale Behörden, die Korporation Zug, als Eigentümerin des Seewaldes von Zug, und die IG Mountainbike Zug ein Konzept, welches den Mountainbikesport unterstützt - auch im Sinne des Nebeneinander von Mensch, Tier und Pflanzen. Sobald die Details mit den involvierten Gruppen geklärt sind, werden weitere Informationen folgen.

Direktion des Innern

Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin                              Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch

Martin Winkler, Co-Leiter Amt für Wald und Wild                     Tel. 041 728 35 25
Martin.winkler@zg.ch

Weiterführende Information:
Appell und Stellungnahme zur Medienmitteilung des Kantons Zug, der IG Mountainbike Zug

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Typ Titel Dokumentart
Appell und Stellungnahme IG Mountainbike Zug zur Medienmitteilung des Kantons Zug Informationsblatt
Freizeitarena Wald Informationsblatt

Weitere Informationen

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