Inventar der Denkmäler wird vervollständigt
Gemäss gesetzlichem Auftrag führt der Kanton Zug seit gut zwanzig Jahren ein Inventar der schützenswerten Denkmäler. Dieses Inventar ist lückenhaft. Eine flächendeckende und systematische Überarbeitung des Inventars ist nötig und wurde von verschiedenen Seiten gefordert. Die Direktion des Innern vervollständigt in einem ersten Schritt das Inventar mit 46 Objekten aus der Gemeinde Zug. Alle diese Objekte sind denkmalpflegerisch wichtig und interessant.
Wie das Gesetz verlangt, führt das Amt für Denkmalpflege und Archäologie der Direktion des Innern ein Inventar schützenswerter Denkmäler. Dieses Inventar ist lückenhaft. Deshalb wird es überarbeitet. In einem ersten Schritt werden bereits heute bekannte Objekte mit offensichtlichem Denkmalpotential ins Inventar aufgenommen. Den Auftakt macht die Gemeinde Zug mit 46 Objekten; weitere Objekte in der Stadt Zug sowie in anderen Gemeinden werden folgen. Die Direktion des Innern wird in den kommenden Tagen den Hausbesitzenden dieser neu in das Inventar aufgenommenen Objekte brieflich mitteilen, dass es sich bei ihrer Liegenschaft um ein potentielles Schutzobjekt handelt.
"Die Aufnahme ins Inventar der schützenswerten Denkmäler ist nicht gleichbedeutend mit der Unterschutzstellung", erklärt Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard. "Es handelt sich um eine Art Frühindikator. Der Eintrag stellt sicher, dass eine allfällige Unterschutzstellung spätestens dann abgeklärt wird, wenn ein Umbau oder ein Abbruch geplant sind. Das heisst, dass im Inventar auch Objekte erfasst sind, die später nicht unter Schutz gestellt werden, sondern bloss vor deren Abbruch dokumentiert werden sollen." Gebäude müssen einen sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert aufweisen, damit sie ins Inventar aufgenommen werden. Auch Aspekte des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit seien zu berücksichtigen, führt die Direktionsvorsteherin weiter aus. Die Aufnahme eines Gebäudes in das Inventar der schützenswerten Bauten hat keine eigentumsbeschränkende Wirkung.
Rechtssicherheit für Hausbesitzende und Gemeinden
Es kam wiederholt vor, dass eine Käuferschaft erst nach dem Erwerb einer Liegenschaft erfuhr, dass das erworbene Objekt als schützenswert betrachtet wird. Der Grund für diesen Mangel liegt darin, dass das Inventar mit der Einführung des kantonalen Denkmalschutzgesetzes 1991 bloss die "allgemein" bekannten Objekte mit Schutzpotential enthielt, wie z.B. das Bürgerasyl oder das Pfarrhaus St. Michael. Das Inventar wurde nie systematisch erarbeitet und ist total lückenhaft. Hausbesitzende und Gemeinden brauchen Rechtssicherheit. Deshalb nimmt die Direktion des Innern die Überarbeitung des Inventars der schützenswerten Denkmäler im Kanton Zug an die Hand. Ziel ist es, das Inventar im Sinne einer bestmöglich zugänglichen Information der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Damit wird ein bestehendes Instrument optimiert, das den Bauwilligen erlauben wird, unbürokratisch, verbindlich und schnell zu prüfen, ob ihr Haus im Inventar enthalten ist.
Überarbeitung gefordert
Die Kantonale Denkmalschutzkommission mit Mitgliedern aus Politik und Interessengruppen (Gemeinden, Hauseigentümerverband, Zuger Bauern-Verband, Historischer Verein des Kantons Zug, Zuger Heimatschutz) hat der Direktion des Innern eine vollständige Überarbeitung des Inventars beantragt. Auch die Stadt Zug hat ausdrücklich gefordert, das Inventar sei fachlich zu bearbeiten und inhaltlich zu ergänzen. Auch andere Gemeinden haben auf Lücken im Inventar hingewiesen, weil sie keine Übersicht über die potentiellen Schutzobjekte haben. Der Bauchef der Stadt Zug André Wicki begrüsst den Schritt der Direktion des Innern: "Ein nicht oder nur teilweise aktualisiertes Inventar führt zu Verunsicherung. Eine vollständige Liste wird die Rechtssicherheit für Hausbesitzende erhöhen und zu einer Verminderung von Beschwerden führen. Die flächendeckende und systematische Überarbeitung des Inventars der schützenswerten Objekte wird einige Jahre dauern."
Direktion des Innern
Manuela Weichelt-Picard
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch (am 29. April 2011 ab 12.00 Uhr )
Stefan Hochuli, Amtsleiter Tel. 041 728 28 58
stefan.hochuli@zg.ch (am 29. April 2011 ab 11.00 Uhr)
Fotos: Bürgerasyl an der Chamerstrasse 33 und Pfarrhaus St. Michael an der Kirchenstrasse
17 in Zug (Fotos Kantonale Denkmalpflege Zug © Alois Ottiger Zug)
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