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22.09.2013

Ja zur verfassungskonformen Sitzzuteilung

22.09.2013
Medienmitteilung: Ja zur verfassungskonformen Sitzzuteilung

Die Stimmberechtigten des Kantons Zug haben mit deutlichem Mehr der neuen Sitzzuteilung für den Kantonsrat zugestimmt. Der Regierungsrat nimmt das Resultat mit grosser Freude zur Kenntnis. Damit haben die Stimmberechtigen gezeigt, dass sie den Regierungsrat unterstützen und die Erneuerungswahlen 2014 verfassungskonform durchführen wollen. Das neue Sitzzuteilungsverfahren ist gerecht. Es hat sich auch in anderen Kantonen bereits bewährt. Noch deutlicher haben die Stimmberechtigen den klaren Regeln für Unvereinbarkeiten zugestimmt.

Ja zu notwendigen Anpassungen
Das Bundesgericht hat das bisherige Zuger Kantonsrats-Wahlsystem bereits zweimal als verfassungswidrig beurteilt, letztmals im Juli 2013. Deshalb musste der Kanton Zug die Sitzzuteilung für den Kantonsrat noch rechtzeitig vor den nächsten Wahlen anpassen. Das neue Wahlsystem ist verfassungskonform, da neu alle Stimmen weitgehend das gleiche Gewicht haben. Zuerst werden alle Stimmen im Kanton zusammengezählt und die Sitze den Parteien entsprechend ihrer Wählerstärke zugeteilt. Danach werden die Sitze der Parteien auf die Gemeinden verteilt. "Der Regierungsrat ist erleichtert, dass der Kanton Zug mit der neuen Methode der Sitzzuteilung wieder ein verfassungskonformes Wahlsystem hat", so die für das Wahl- und Abstimmungsrecht zuständige Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard.

Angepasst an Zugerische Verhältnisse
Das neue Sitzzuteilungsverfahren berücksichtigt die Zuger Verhältnisse. So werden die Gemeinden als Wahlkreise beibehalten und jede Gemeinde erhält wie bisher mindestens zwei Sitze im Kantonsrat. Zudem wird in jeder Gemeinde der stimmenstärksten Partei mindestens ein Sitz zugeteilt. Eine Zersplitterung auf Kleinstparteien wird es nicht geben, denn eine Partei erhält nur dann einen Sitz im Kantonsrat, wenn sie mindestens 5 % der Stimmen in einer Gemeinde oder mindestens 3 % der Stimmen im ganzen Kanton erhält.

Bewährtes Modell
Der Regierungsrat ist erfreut, dass die Stimmberechtigten dieser wichtigen Vorlage zugestimmt haben. "Die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen kennen diese Methode der Sitzzuteilung schon seit mehreren Jahren und sie hat sich bei Kantonsratswahlen bereits mehrfach bewährt." erklärt Manuela Weichelt-Picard. Im Kanton Zug wird die neue, verfassungskonforme Sitzzuteilungsmethode bei den Kantonsratswahlen 2014 erstmals zur Anwendung kommen.

Unvereinbarkeiten
Die Stimmberechtigten haben mit grossen Mehr auch Ja zu den klaren Regeln für Unvereinbarkeiten gestimmt. Die Regeln der Unvereinbarkeit verbieten, dass zwei Personen, die miteinander verwandt oder verschwägert sind, in derselben Behörde tätig sind. Sie sehen auch vor, dass niemand gleichzeitig zwei oder mehrere Ämter ausüben darf. Die von den Stimmberechtigten angenommenen Anpassungen präzisieren diese Unvereinbarkeiten. Neu werden Cousinen und Cousins in derselben Behörde tätig sein dürfen, nicht aber näher verwandte oder verschwägerte Personen (etwa Tante bzw. Onkel zusammen mit Neffe oder Nichte). Regierungsrätinnen und Regierungsräte dürfen nicht mehr gleichzeitig Einsitz im National- oder Ständerat haben.


Direktion des Innern


Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin            Tel. 041 728 31 70
Manuela.weichelt@zg.ch

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Typ Titel Dokumentart
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