Kanton Zug ist gut vorbereitet
Der Bundesrat hatte im Herbst 2011 die "Waldpolitik 2020" verabschiedet. Nun hat er den Massnahmenplan zur Waldpolitik 2020 geprüft. Gewisse Massnahmen können erst umgesetzt werden, wenn das Eidgenössische Waldgesetz entsprechend angepasst ist. Im Kanton Zug sind die erforderlichen Bestimmungen bereits in Kraft. Sobald der Bund den Kantonen grünes Licht gibt, können im Zuger Wald die vom Bundesrat geprüften Massnahmen mit Bundesgeldern umgesetzt werden.
Die vom Bundesrat verabschiedete Waldpolitik 2020 will die unterschiedlichen und oft diametral auseinander liegenden Ansprüche der Gesellschaft an den Schweizer Wald in Einklang bringen. Sie stellt sicher, dass die Waldbewirtschaftung nachhaltig erfolgt. Den gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald und auch dem Ökosystem Wald werden dabei Rechnung getragen. Um die Waldpolitik 2020 zu konkretisieren, hat das Bundesamt für Umwelt BAFU einen Massnahmenplan erarbeitet. Auf Bundesebene sind punktuelle Gesetzesanpassungen zur Prävention und Bekämpfung von Schädlingen erforderlich.
In den Kantonen kann mit der Umsetzung der Massnahmen sofort gestartet werden, wenn keine gesetzlichen Anpassungen oder zusätzlichen finanziellen Mittel nötig sind.
Gesetzliche Anpassungen
Gefährdungen des Waldes durch Schädlinge, zum Beispiel durch eingeschleppte Insekten wie den kürzlich entdeckten Asiatischen Laubholzbockkäfer, nehmen zu. Ursachen sind unter anderem der wachsende Welthandel, die globale Mobilität sowie der Klimawandel. Grosse Schäden lassen sich künftig nur verhindern, wenn Prävention und Bekämpfung von Schädlingen im gesamten Wald möglich sind. Aktuell kann der Bund die Abwehr von Schädlingen jedoch nur in Schutzwäldern finanziell unterstützen. Für die Ausweitung auf Nichtschutzwälder ist eine Gesetzesanpassung erforderlich. "Im Kanton Zug werden waldgefährdende Schädlinge seit jeher im gesamten Wald mit hoher Priorität bekämpft. Im kantonalen Zuger Waldgesetz ist bereits festgelegt, dass erforderliche Massnahmen sowohl im Schutz- als auch im Nichtschutzwald beitragsberechtigt sind." so Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard.
Die Waldpolitik 2020 sieht auch vor, dass alles nachwachsende Holz genutzt wird. Um das Potential der Holznutzung voll auszuschöpfen, sollen bestehende Waldstrassen erhalten und wo nötig den Anforderungen der Lastfahrzeuge angepasst werden. Der Bund unterstützt diese Massnahmen finanziell auch weiterhin nur im Schutzwald. Der Bundesrat erachtet einen besseren Zugang zu den Holzressourcen auch im Nichtschutzwald als wichtig. Dessen Erschliessung zu fördern, soll jedoch alleinige Aufgabe der Kantone sein.
Mit Zug einen Schritt voraus
"Der vom Kantonsrat am 7. Juli 2011 angepasste Kantonale Richtplan und der vom Regierungsrat am 22. Mai 2012 beschlossene Waldentwicklungsplan geben bereits ideale Voraussetzungen zur Optimierung der Walderschliessung. Wir sind gut aufgestellt, denn die Erschliessung des Waldes ist im Kanton Zug bereits optimal möglich." bestätigt Manuela Weichelt-Picard. "In Waldgebieten, die nur wenig erschlossen sind, kann die Direktion des Innern bereits heute zusätzliche Erschliessungen bewilligen und diese mit kantonalen Mitteln unterstützen. Die meisten Wälder im Kanton Zug sind bereits gut erschlossen. Wo nötig, können noch Ergänzungen und Anpassungen vom Kanton bewilligt und mitfinanziert werden."
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard Tel. 041 728 24 30
Manuela.weichelt@zg.ch
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