Kanton Zug sagt ja zum Majorz
Die Stimmberechtigten des Kantons Zug haben mit einer Mehrheit von rund 63 % zu 37 % der Majorzinitiative zugestimmt. Statt Parteien sollen Personen gewählt werden. Das neue Wahlsystem für Exekutivwahlen tritt ab sofort in Kraft.
Seit mehr als 100 Jahren wählten die Stimmberechtigten im Kanton Zug sowohl die Legislativen als auch die Exekutiven im Proporz. Nur die Mitglieder der Gerichte und bei Wahlen von weniger als drei Mitgliedern galt bereits bisher das Majorzverfahren. Das neue Wahlsystem Majorz wird auf alle Wahlen für den Regierungsrat, die Gemeinde-, Bürger-, Korporations- und Kirchenräte sowie die Rechnungsprüfungskommissionen ausgedehnt.
Ja im dritten Anlauf
In den vergangenen 16 Jahren haben die Stimmberechtigten bereits zweimal über die Einführung des Majorz abgestimmt. Im dritten Anlauf haben sie nun der Majorzvorlage zugestimmt. Der Regierungsrat ist erfreut über die Zustimmung zum Majorzsystem für Exekutiven. Damit gleicht der Kanton Zug sein Wahlsystem für Exekutiven den meisten anderen Schweizer Kantonen an.
Majorz tritt sofort in Kraft
Die neue Verfassungsregelung wird sofort angewendet. Das Wahl- und Abstimmungsgesetz besitzt bereits Ausführungsbestimmungen zum Majorzverfahren. Die Bürger- und Kirchgemeindewahlen im kommenden Oktober werden daher im Majorzsystem durchgeführt.
Zusätzliche Wahlgänge
Im Gegensatz zum bisherigen Proporzsystem müssen bei Majorzwahlen die Kandidierenden im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichen, um gewählt zu sein. Falls nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten das absolute Mehr erreichen, muss neu ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden, bei dem das relative Mehr für die Wahl reicht. Tritt ein amtierendes Exekutivmitglied während der Amtszeit zurück, müssen neu Ersatzwahlen angesetzt werden. Ein automatisches Nachrutschen der nächstbesten gewählten Person ist nicht mehr möglich.
Listen mit leeren Linien
Derzeit diskutiert der Kantonsrat den Vorschlag des Regierungsrates, Majorzwahlen nicht mehr mit vorgedruckten Listen von Parteien und Gruppierungen, sondern mit einem leeren Wahlzettel durchzuführen. Damit soll dem Anliegen, dass Exekutivwahlen Personenwahlen und nicht Parteiwahlen sein sollen, Rechnung getragen werden. Dem leeren Wahlzettel soll ein Informationsblatt beigelegt werden, auf dem alle Kandidierenden aufgeführt sind. Die neuen Gesetzesbestimmungen sollen noch vor den Gesamterneuerungswahlen 2014 in Kraft treten.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin manuela.weichelt@zg.ch
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