Kantonsratsmandate – Veränderung bei Sitzverteilung
Aufgrund neuester Bevölkerungszahlen des Bundes kommt es zu Verschiebungen bei der Sitzverteilung im Zuger Kantonsrat. Cham (+ 826 Einwohnerinnen und Einwohner) erhält statt wie bisher 10 neu 11 Mandate, Hünenberg (- 59 Einwohnerinnen und Einwohner) statt wie bisher 6 neu 5 Mandate. Dies geht aus einem Antrag der Zuger Regierung hervor, der noch vor den Kantonsrat geht.
Am 2. Oktober 2022 finden im Kanton Zug die Kantons- und Regierungsratswahlen sowie die Erneuerungswahlen in den Einwohnergemeinden statt. Für die Kantonsratswahlen stehen jeder Gemeinde eine bestimmte Anzahl Mandate im Kantonsrat zu. Diese Zuteilung nahm der Kantonsrat letztmals am 30. November 2017 für die Wahlen 2018 vor. Die Zahl der Kantonsratssitze der Wahlkreise wird auf Grundlage der nachgeführten Bevölkerungsstatistik festgelegt, d.h. gemäss den im Vorjahr der Kantonsratswahlen vom Bund veröffentlichten Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung. Jedem Wahlkreis (im Kanton Zug sind sie identisch mit den Einwohnergemeinden) werden mindestens zwei Sitze zugeteilt. Neuste Bevölkerungszahlen in den Gemeinden veranlassen die Regierung, die Zuteilung der Mandate zu überprüfen bzw. neu zuzuteilen. Dabei kommt es zu zwei Veränderungen. Cham erhält statt wie bisher 10 neu 11 Mandate, Hünenberge statt wie bisher 6 neu 5 Mandate.
Ausgeklügelte Berechnung aufgrund der Bevölkerungsstatistik des Bundes
Und so funktioniert die Berechnung: Der Zuger Kantonsrat besteht aus 80 Mitgliedern. Würde man die 80 Kantonsratssitze auf die Gemeinden gemäss ihrer Bevölkerungszahl verteilen, käme die kleinste Gemeinde, die Einwohnergemeinde Neuheim, nicht auf das verlangte Minimum von zwei Sitzen. Es sind deshalb der Gemeinde Neuheim vorweg zwei Sitze zuzuteilen. Anschliessend wird gestützt auf die vom Bund am 1. September 2021 veröffentlichte nachgeführte Bevölkerungsstatistik des Kantons Zug ohne die Gemeinde Neuheim (Stand Ende Dezember 2020) die Teilerzahl für die restlichen 78 Sitze ermittelt. Aufgrund der Rundungen führt diese Teilerzahl jedoch nicht zu den 78 Sitzen (ohne Neuheim). Wie bei früheren Wahlen ist deshalb in einer Annäherungsrechnung die am nächsten liegende Teilerzahl zu suchen, bei der die Mandatszuteilung zur richtigen Gesamtzahl der Kantonsratssitze führt. Die nächste Teilerzahl, die zur Anzahl von 78 Sitzen (ohne Neuheim) führt, ist 1622, der Bruchteil (die Hälfte), der bei der Verteilung der Restmandate massgebend ist, beträgt 811. Mit dieser Teilerzahl und dem errechneten Bruchteil sind die 78 Kantonsratsmandate auf die übrigen 10 Gemeinden im Verhältnis zur Wohnbevölkerung zu verteilen.
Die 80 Kantonsratsmandate verteilen sich auf die einzelnen Gemeinden somit wie folgt:
Gemeinde |
Wahlen 2018 |
Wahlen 2022 |
Mandate |
Mandate |
Abweichung |
Zug | 29'804 | 30'934 | 19 | 19 | 0 |
Oberägeri | 5'994 | 6'382 | 4 | 4 | 0 |
Unterägeri | 8'576 | 8'972 | 6 | 6 | 0 |
Menzingen | 4'467 | 4'540 | 3 | 3 | 0 |
Baar | 24'129 | 24'686 | 15 | 15 | 0 |
Cham | 16'216 | 17'042 | 10 | 11 | 1 |
Hünenberg | 8'827 | 8'768 | 6 | 5 | -1 |
Steinhausen | 9'735 | 10'198 | 6 | 6 | 0 |
Risch | 10'355 | 11'212 | 7 | 7 | 0 |
Walchwil | 3'626 | 3'820 | 2 | 2 | 0 |
Neuheim | 2'219 | 2'240 | 2 | 2 | 0 |
Total | 123'948 | 128'794 | 80 | 80 | 0 |
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Kantonsratsmandate - Veränderung bei Sitzverteilung | 26.10.2021 |