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20.12.2017

Kinderbetreuung: Nachfrage im Kanton Zug höher als Angebote

20.12.2017
Medienmitteilung: Kinderbetreuung Nachfrage im Kanton Zug höher als Angebote

Im Kanton Zug hat das öffentliche und private Angebot im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zwischen 2005 und 2017 deutlich zugenommen. Die Anzahl Plätze ist im Erhebungszeitraum von 1'587 auf 4'441 gestiegen (plus 180 %), die Anzahl der betreuten Kinder in der gleichen Zeitspanne von 1'987 auf 6'158 (plus 210 %). Dies geht aus dem Monitoringbericht 2017 hervor. «Damit ist der Kanton Zug bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen Schritt weiter, aber noch nicht am Ziel. Die Angebote entsprechen nach wie vor nicht dem Bedarf und die Elternbeiträge sind zu hoch», so Frau Landammann Manuela Weichelt.

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung des Kantons Zug gibt vor, dass die Direktion des Innern periodisch den Bedarf an Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Betreuung ermittelt. Die Erhebung erfolgt jeweils im Vierjahresrhythmus. Die erste fand im Jahre 2005 statt, die folgenden in den Jahren 2009 und 2013 und nun liegt der Monitoringbericht 2017 vor. Er stellt die Ist-Situation der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung dar, zeigt die Entwicklung von Angebot und Nutzung auf und ermöglicht Aussagen zum künftigen Bedarf, was vor allem für die Gemeinden von Bedeutung ist. Erfasst wurden die Daten der Kindertagesstätten (Kitas), der Tagesstrukturen für Schulkinder (Tagesschulen, Mittagstisch, Morgen-, Nachmittags- und Randzeitenbetreuung) und der Tagesfamilien.

Erhebliche Unterschiede je nach Gemeinde
Insgesamt liegt die Betreuungsquote - das heisst, die Anzahl familienextern betreuter Kinder im Verhältnis zur Gesamtzahl Kinder - im Kanton Zug bei 38 %, wobei die Unterschiede in den Gemeinden erheblich sind. Baar liegt mit 51 % an der Spitze, Neuheim mit 10 % am Ende der Skala. Die Anzahl Plätze ist kantonsweit von 1'587 im Jahre 2005 auf 4'441 im Jahre 2017 gestiegen (plus 180 %), die Anzahl der betreuten Kinder in der gleichen Zeitspanne von 1'987 auf 6'158 (plus 210 %). «Damit ist der Kanton Zug in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen Schritt weiter, aber noch nicht am Ziel, denn die Angebote entsprechen noch nicht dem Bedarf und die Elternbeiträge sind zu hoch», so Frau Landammann Manuela Weichelt. Was die Betreuungsquote von 38 % angeht, müsse diese relativiert werden, so Weichelt, da nur die institutionalisierten Angebote statistisch erfasst worden seien. «Berücksichtigt man auch Grosseltern, Nachbarschaft, Spielgruppen und Nannies, die sehr viel Betreuungsarbeit leisten, würde die Betreuungsquote deutlich höher liegen.»

Mittagstisch und Plätze für Babys besonders gefragt
Seit 2005 ist das Angebot der Tagesstrukturen für Schulkinder am stärksten gewachsen (plus 316 %), am zweitstärksten dasjenige der Kitas (plus 120 %). Rückgängig ist die Zahl der Plätze in Tagesfamilien (minus 57 %). «Nach wie vor ist ein Ausbau bei den Mittagstischen, Tagesschulen und Babyplätzen notwendig», hält Frau Landammann Weichelt-Picard fest. Was die Betreuung während den 14 Wochen Schulferien angeht, wächst das Angebot von öffentlichen und privaten Anbietern ebenfalls kontinuierlich. Mittlerweile bieten neun von elf Gemeinden eine entsprechende Betreuung an. Sie reicht von vier bis zehn Wochen pro Jahr.

Entwicklung geht Richtung Betreuungsgutscheine
Insgesamt investieren die Gemeinden kräftig in den Ausbau der Strukturen. Die Entwicklung der öffentlichen Finanzierung ist zwischen 2005 und 2016 von knapp 6 Millionen auf rund 13,5 Millionen gestiegen. Der öffentliche Finanzierungsgrad - also die jährlichen Ausgaben der öffentlichen Hand für familien- und schulergänze Betreuung im Verhältnis zur Anzahl Kinder der gleichen Altersgruppe - liegt bei 108 %. Im kantonalen Durchschnitt geben die Zuger Gemeinden gut 2000 Franken pro betreutes Kind im Vorschulalter und rund 2600 Franken pro betreutes Kind im Schulalter aus. Die Entwicklung bezüglich Finanzierung geht in Richtung Betreuungsgutscheine. Das sind finanzielle Beiträge der Gemeinden, welche den Eltern eine vergünstigte Nutzung von Betreuungsplätzen ermöglichen. Im Gegensatz zum Modell mit den subventionierten Plätzen gehen die Gutscheine direkt an die Eltern, die dann selber entscheiden können, welche Einrichtung sie für die Betreuung wählen.

Bundesgelder ab 1. Juli 2018 dank neuem Gesetz
Am 1. Juli 2018 tritt das geänderte Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Neu werden Bundesgelder gesprochen für kantonale und kommunale Massnahmen, die direkt zu einer finanziellen Entlastung der Eltern führen oder die dem Bedürfnis nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch besser gerecht werden. «Dies kommt den Erkenntnissen des neuen Monitoringberichts sehr entgegen», so Frau Landammann Weichelt.

Link zum «Monitoringbericht familien- und schulergänzende Betreuung im Kanton Zug, Dezember 2017» 2017 als Download www.zg.ch/gesellschaft.


Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard                                                               Tel. 041 728 31 70
Frau Landammann
manuela.weichelt@zg.ch

 

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