Kindes- und Erwachsenenschutz: Alle Mandate unter einem Dach
Der Kanton Zug wird die Kindesschutzmandate künftig im Mandatszentrum des Amts für Kindes- und Erwachsenenschutz unter einem Dach führen. Dies hat der Regierungsrat nach einer Submission entschieden. Bisher wurde ein Teil der Kindesschutzmandate von einem externen Anbieter betreut. Das Insourcing reduziert Schnittstellen, schafft Synergien und erleichtert die Qualitätskontrolle. Die Änderung wird per 1. Januar 2017 umgesetzt, wenn der Leistungsauftrag mit dem bisherigen Leistungserbringer ausläuft.
Kindesschutzmassnahmen sind dann nötig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Interessen von Kindern, zum Beispiel bei schwierigen Scheidungen, von Dritten in zivilrechtlichen Verfahren wahrgenommen werden müssen. Bis anhin führt der Verein «punkto Jugend und Kind - KJBZ» einen Grossteil der Kindeschutzmandate im Auftrag des Kantons Zug. Diese Leistungsvereinbarung läuft am 31. Dezember 2016 aus. Der Regierungsrat entschied im Sommer 2015, die Führung von Kindeschutzmandaten zu submittieren. Die einzige Offerte, eingereicht von der bisherigen Anbieterin, zeigt jedoch keine Vorteile im Vergleich mit der verwaltungsinternen Fallführung. Das Submissionsverfahren endet daher ohne Ergebnis. Ab dem 1. Januar 2017 werden alle Kindesschutzmandate im Mandatszentrum (MaZ) geführt. Im MaZ werden seit je auch die Erwachsenenschutz-mandate abgewickelt, so dass künftig alles unter einem Dach stattfindet.
Weniger Schnittstellen, einfachere Kommunikation
Bereits frühere Vollkostenvergleiche zeigten auf, dass sich mit einer Zentralisierung der Mandatsführung Synergien nutzen liessen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des laufenden Entlastungsprogramms des Kantons Zug relevant. Der Kanton hat sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit zu richten.
Die Zentralisierung der gesamten Mandatsführung im kantonsinternen MaZ macht aus Sicht des Kantons auch deshalb Sinn, weil Schnittstellen wegfallen, die Kommunikation vereinfacht wird und Abläufe effizienter werden. Zudem ist die Qualitätssicherung im eigenen Haus einfacher zu kontrollieren und durchzusetzen. Pro 100 Stellenprozent müssen Mitarbeitende ab 2017 maximal 80 Fälle betreuen. «Diese Maximalfallzahl wurde vom Regierungsrat bereits im Sommer 2015 beschlossen und steht ebenfalls in Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm», so Regierungsrätin Manuela Weichelt. Damit bewege sich der Kanton zwar an der oberen Grenze. Eine am Kindswohl ausgerichtete, adäquate und gesetzeskonforme Mandatsführung sei aber für Profis auch unter diesen Bedingungen möglich, beurteilt der Regierungsrat.
Kanton prüft Übernahme des Personals
Weil der Kanton Zug bzw. die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit der Qualität der geleisteten Arbeit von «punkto» und der Zusammenarbeit sehr zufrieden war und der Verein über einen Pool von erfahrenen und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt, besteht aus Sicht des Kantons die Möglichkeit, einen Teil des bisherigen Personals zu übernehmen und im Mandatszentrum zu beschäftigen. Entsprechende Personalentscheide werden im Sommer dieses Jahres getroffen. Mit diesem Vorgehen kann auch sichergestellt werden, dass es für die betroffenen Kinder und Jugendlichen möglichst zu keinem Beistandswechsel kommt.
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Kindes- und Erwachsenenschutz: Alle Mandate unter einem Dach | 07.03.2016 |