Kindes- und Erwachsenenschutz wird neu organisiert
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird neu geregelt. Der Regierungsrat schlägt vor, eine zentrale, kantonale Fachbehörde zu schaffen. Die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde übernimmt die Aufgaben der heutigen Vormundschaftsbehörden von den Einwohner- und Bürgergemeinden. Die Gesetzesrevision wird voraussichtlich 2013 in Kraft treten.
Die eidgenössischen Räte haben 2008 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht angenommen. Dieses verlangt, dass künftig eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde über sämtliche vormundschaftlichen Belange entscheidet. Heute sind im Kanton Zug die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden und die Bürgerräte der Bürgergemeinden die Vormundschaftsbehörden und stellen insgesamt 22 Vormundschaftsbehörden. Nach neuem Recht ist das nicht mehr zulässig. Deshalb wird im Kanton Zug eine neue, zentrale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde geschaffen.
Eine zentrale Fachbehörde
Das Bundesrecht verlangt, dass eine nach fachlichen Kriterien ausgewählte Behörde die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes übernimmt. Diese Fachbehörde erfüllt zahlreiche neue Aufgaben. Im Erwachsenenschutzrecht werden die bisherigen vormundschaftlichen Massnahmen abgelöst durch auf den Einzelfall massgeschneiderte Beistandschaften. Die Direktion des Innern hat deshalb eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vorlage beinhaltet, dass im Kanton Zug eine zentrale Fachbehörde unter der Trägerschaft des Kantons gebildet wird, damit in professionellen Strukturen effiziente Arbeit geleistet werden kann. Die zentrale Fachbehörde wird als fachlich unabhängiges Amt ausgestaltet und administrativ der Direktion des Innern unterstellt. Sie besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, welche Ausbildung und Berufserfahrung in einem der Bereiche Recht, Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie oder Medizin mitbringen.
Neuorganisation der Mandatsführung
Mit dieser Umstrukturierung wird auch die berufsmässige Führung von Mandaten neu organisiert. Zur Zeit führen im Kanton Zug Sozialarbeitende der gemeindlichen Sozialdienste rund 400 - 500 Mandate. Gemäss dem neuen Erwachsenenschutzrecht muss die Fachbehörde für die erforderliche Instruktion, Beratung und Unterstützung der Mandatsführenden sorgen. Deshalb ist das Mandatsführungszentrum bei der Behörde anzusiedeln. So wird die Zusammenarbeit der Behörde und der Mandatsführenden optimiert. Der Kanton ist weiterhin auf private Mandatsführende angewiesen und möchte dieses Engagement von Privatpersonen auch weiterhin fördern und beibehalten.
Finanzielle Entlastung der Gemeinden
Mit der Neuorganisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes übernimmt der Kanton die Trägerschaft sowohl der Fachbehörde wie auch der professionellen Mandatsführung. Gemäss dem Grundsatz aus der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) wird neu der Kanton die Organisationskosten des Kindes- und Erwachsenenschutzes übernehmen. Die Kosten, welche heute den Gemeinden anfallen, werden also neu vom Kanton getragen. Dadurch werden die Gemeinden erheblich entlastet.
Reibungslose Umsetzung
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Februar 2011 entscheiden, ob das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 oder ein Jahr später in Kraft gesetzt wird. Damit die neue Fachbehörde fristgerecht die Aufgaben übernehmen kann, muss mit einer Vorlaufzeit von knapp einem Jahr gerechnet werden. In dieser Zeit wird die Betriebsorganisation aufgebaut, also die Mitglieder der Fachbehörde ausgewählt und die laufenden Mandate respektive hängigen Verfahren übernommen.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Donnerstag 9. Dezember 2010 von 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch
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