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10.04.2013

Leid der Betroffenen wird als Unrecht anerkannt

10.04.2013
Medienmitteilung: Leid der Betroffenen wird als Unrecht anerkannt

Bis weit in die siebziger Jahre wurden in der Schweiz Personen behördlich bevormundet, sterilisiert, weggesperrt und verdingt. Am 11. April findet in Bern ein Gedenkanlass für die Opfer statt, an der sich neben dem Bund, den Kantonen, Gemeinden und Städten auch die Kirchen, die Heime sowie der Bauernverband beteiligen. Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können sich für Beratungen und Hilfe bei der Suche nach Akten an Anlaufstellen des Kantons wenden. Offizielle Anlaufstellen für Direktbetroffene im Kanton Zug sind die beiden Opferberatungsstellen und das Staatsarchiv.

Bis in die 1980er Jahre wurde in der Schweiz die so genannte "fürsorgerischen Zwangsmassnahme und Fremdplatzierung" praktiziert. Verwaltungsbehörden konnten Massnahmen wie z.B. Einweisungen in geschlossene Einrichtungen (administrative Versorgungen), Zwangskastrationen, -sterilisationen, -adoptionen und -abtreibungen wie auch Fremdplatzierungen anordnen. Die Betroffenen verfügten über keine Rechtsmittel, um sich gegen die ausgesprochenen Massnahmen zu wehren. Von diesen behördlich angeordneten Massnahmen waren vor allem Menschen betroffen, die den damaligen gesellschaftlichen und moralischen Wertvorstellungen nicht entsprochen haben: Ledige oder minderjährige Mütter mit ihren Kindern, Familien in Armut und Menschen mit einer Suchterkrankung. Eine politische Diskussion um die Aufarbeitung des Themas sowie die Frage der Rehabilitierung ist derzeit in vielen Kantonen sowie auf Bundesebene im Gange.

Am 11. April 2013 findet in Bern ein nationaler Gedenkanlass für die Direktbetroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen statt. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, wird sich an diesem Tag im Namen der Schweiz bei den Betroffenen für das erlittene Unrecht entschuldigen. Die Kantone werden an diesem Anlass durch die Schweizerische Sozialdirektorinnen und -direktorenkonferenz sowie die Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz vertreten sein.

Alle Betroffenen, die Unterstützung brauchen, können sich im Kanton Zug an die beiden Opferberatungsstellen oder das Staatsarchiv wenden, die kostenlos Beratung und Hilfe bei der Suche nach Akten leisten.

Die Opferberatungsstellen (Opferberatung eff-zett: 041 725 26 50, opfer@eff-zett.ch; Opferberatung triangel: 041 728 80 80, info@triangel-zug.ch) helfen bei der Beurteilung der individuellen Situation von Betroffenen. Bei Bedarf vermitteln sie Adressen von Fachleuten, die beim weiteren Vorgehen oder auch bei der Bewältigung des Geschehenen Unterstützung leisten können. Für die Suche nach Akten können sich die Betroffenen an das Staatsarchiv (041 728 56 80, staatsarchivzug@zg.ch) wenden.


Direktion des Innern


Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin
am 8. April 2013, 09:30 bis 12:00 Uhr                                  Tel. 041 728 24 30
E-Mail: manuela.weichelt@zg.ch

 


Beilage, weiterführende Information:
"Ehemalige fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen", allgemeine Informationen SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren)

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Typ Titel Dokumentart
Ehemalige fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen Informationsblatt
Leid der Betroffenen wird als Unrecht anerkannt Informationsblatt

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