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22.09.2013

Nein zum Integrationsgesetz

22.09.2013
Medienmitteilung: Nein zum Integrationsgesetz

Das Zuger Stimmvolk hat das Integrationsgesetz abgelehnt. Das Nein kann als Ausdruck dafür verstanden werden, dass die bisher geleistete Integrationsförderung als ausreichend betrachtet wird. Der Werk- und wirtschaftsstandort Zug bleibt weiterhin attraktiv, auch für Personen, die aus dem Ausland in unseren Kanton zuziehen.

Kantonsrat und Regierungsrat wollten, dass sich zugewanderte Menschen bei uns rasch orientieren und verständigen können. Er wollte die Integration der Zugewanderten fördern, aber auch fordern. Die Regierung nimmt das Nein des Zuger Stimmvolks zum Integrationsgesetz zur Kenntnis. Trotz einer klaren Mehrheit im Kantonsrat und einer breiten Unterstützung ist es nicht gelungen, dem Stimmvolk den Nutzen eines schlanken kantonalen Integrationsgesetzes aufzuzeigen.

Intensiver Abstimmungskampf
In den vergangenen Wochen wurde das Integrationsgesetz intensiv diskutiert. Dass sich Migrantinnen und Migranten im Kanton Zug integrieren müssen, ist von allen Seiten unbestritten. Die Stimmberechtigten sehen offensichtlich keinen Handlungsbedarf über die bestehenden Integrationsmassnahmen hinaus.

Folgen der Ablehnung
Das Bundesrecht verpflichtet Bund, Kanton und Gemeinden, aktiv für die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung zu sorgen. Diese gesetzliche Pflicht bleibt auch nach der Ablehnung des kantonalen Integrationsgesetzes bestehen. Der Regierungsrat wird seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen. Das Abstimmungsergebnis führt allerdings auch dazu, dass im Kanton Zug verschiedene Fragen der Zuständigkeiten und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ungeklärt bleiben.


Direktion des Innern

Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin
Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch

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Typ Titel Dokumentart
Nein zum Integrationsgesetz

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