Neues Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Neues Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz vom Kantonsrat beschlossen
Der Kantonsrat hat am 26. Januar 2012 die Gesetzesrevision zur Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzrechtes beschlossen. Die Vormundschaftsbehörden der Einwohner- und Bürgergemeinden werden per 1. Januar 2013 durch die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde abgelöst.
Der Kindes- und Erwachsenenschutz wird ab 1. Januar 2013 vom kantonalen Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz wahrgenommen. Die Vormundschaftsbehörden der Einwohner- und Bürgergemeinden werden durch eine neue, kantonale Fachbehörde abgelöst. Die Fachbehörde heisst "Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde". Diese Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird gemeinsam mit dem Fachsekretariat und dem Mandatszentrum zum neuen Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Reorganisation des Vormundschaftswesens im Kanton Zug wurde erforderlich, da nach dem neuen Bundesrecht politisch gewählte Behörden nicht mehr zulässig sind.
Unverändert werden die privaten Mandatsführenden eine wichtige Rolle im Kindes- und Erwachsenschutz haben. Es wird eine der ersten Aufgaben der neuen Leitung sein, mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen.
Zentraler Standort des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz
Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz wird an der Bahnhofstrasse 10 und 12 in der Stadt Zug moderne und zentral gelegene Büros beziehen. Dieser Standort ist für alle Klientinnen und Klienten gut erreichbar. Die Büros werden zurzeit umgebaut, um den Bedürfnissen des Amtes und der Klientinnen und Klienten zu entsprechen. Im neuen Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz werden zirka 35-40 Teil- und Vollzeitstellen zu besetzen sein. Die Besetzung der Stellen erfolgt gestaffelt und sollte bis im Herbst 2012 abgeschlossen sein.
Anpassungen bei der Pflegekinderaufsicht
Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat an der 2. Lesung eine Änderung der Zuständigkeit für Bewilligung und Aufsicht im Pflegekinderbereich. Der Kantonsrat hat dem Ergänzungsantrag des Regierungsrates zugestimmt. Die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird für die Bewilligung und Aufsicht der Familienpflege im Zusammenhang mit einer Fremdplatzierung eines Kindes zuständig. Die Aufsicht und Bewilligung der Tagesbetreuung von Kindern (Kinderkrippen, Randzeitenbetreuung etc.) bleibt nach wie vor in der Kompetenz der Gemeinden.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch
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