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02.12.2013

Neues Namensrecht wird genutzt

02.12.2013
Medienmitteilung: Neues Namensrecht wird genutzt

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Namensrecht in Kraft. Im neuen Namensrecht wird dem Ledignamen eine erhebliche Bedeutung zugemessen. Als Ledignamen gilt der Familienname einer Person, welcher sie vor der ersten Eheschliessung oder eingetragenen Partnerschaft führte. Nebst den neuen Regelungen über die Namen der Ehegatten und Kinder gibt es auch verschiedene Übergangsbestimmungen, welche noch bis Ende Jahr gültig sind.

Die Änderung des Zivilgesetzbuches hat die namensrechtliche Gleichstellung zwischen Ehemann und Ehefrau zum Ziel. Kein Ehegatte soll durch das Gesetz gezwungen werden, seinen Familiennamen zu ändern. Das Mitbestimmungsrecht der urteilsfähigen Kinder an ihrem eigenen Namen ist gestärkt. Ab dem zwölften Altersjahr müssen sie neu zu einem Namenswechsel ihre ausdrückliche Zustimmung geben.

Wunschkonzert mit Grenzen
Seit 1. Januar 2013 gibt es viel mehr Möglichkeiten den eigenen Namen oder den der eigenen Kinder zu wählen. Siehe Link unter Rubrik "Name; Gültig ab 1. Januar 2013". Das neue Namensrecht ist sehr komplex. Deshalb steht bei den Zivilstandsämtern und beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons die Beratungstätigkeit auch im Vordergrund. Die Bevölkerung zeigt grosses Interesse an den Möglichkeiten, die das neue Namensrecht bietet. Der Namenswechsel bei den Zivilstandsämtern des Kantons Zug ist von 68 im Jahr 2012 auf 230 in den ersten zehneinhalb Monaten im Jahr 2013 deutlich gestiegen.

Zurück zum Ledignamen
Bei Auflösung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft kann neu ohne zeitliche Begrenzung der Ledigname wieder angenommen werden. Dazu ist ein persönlicher Besuch bei einem Schweizer Zivilstandsamt eigener Wahl nötig. Nach Vorweisen der Ausweispapiere kann auf unbürokratische Weise eine Erklärung abgegeben werden.

Weitere Informationen sowie ein Formular mit Anwendungsbeispielen zum selber Ausfüllen, erhalten Sie hier:
http://www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern/zivilstands-und-burgerrechtsdienst/zivilstandsdienst-1


Direktion des Innern


Weitere Auskünfte, heute ab 14.00 Uhr:
Markus Stoll, Abteilungsleiter                                        Tel. 041 728 31 72
Info.zibu@zg.ch

Weitere Informationen

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