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29.05.2020

Politische Veranstaltungen und Versammlungen bald wieder möglich

29.05.2020
Ab 1. Juni 2020 sind politische Veranstaltungen und Versammlungen wieder möglich

Ab 1. Juni dürfen wieder Unterschriften für Initiativen und Referenden gesammelt werden. Per Ende Mai endet der vom Bundesrat verfügte Fristenstillstand, der seit dem 21. März gilt. Ab dem 6. Juni sind politische Versammlungen wieder möglich. «Die Zuger Regierung nimmt die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen mit Erleichterung zur Kenntnis. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die demokratischen Institutionen funktionieren», so Regierungsrat Andreas Hostettler.

Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und der Todesfälle. Der Bundesrat lockert deshalb die verbliebenen Einschränkungen per Anfang Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstands-regeln müssen weiterhin eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

Direkter Kontakt und Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern ist wichtig
Per 6. Juni 2020 treten wichtige Änderungen in Bezug auf das politische Leben in Kraft. So sind Gemeindeversammlungen, Partei- und Delegiertenversammlungen, politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen wieder möglich, wenn die Personenzahl unter 300 liegt. «Damit dürfte erfahrungsgemäss die Mehrheit der Veranstaltungen mit legislativem bzw. politischem Charakter abgedeckt sein», sagt Regierungsrat Andreas Hostettler und weist auf die Bedeutung des direkten Austausches und der unmittelbaren Kommunikation für das Funktionieren der Volkssouveränität hin. «Es liegt im öffentlichen Interesse und ist wichtig für die politische Meinungsbildung, dass die demokratischen Institutionen funktionieren und der direkte Kontakt mit Bürgerin und Bürger möglich ist.» Wie bereits angekündigt, ist ab dem 1. Juni 2020 das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum wieder erlaubt. Der Bund stellte den Kantonen entsprechende Merkblätter zuhanden der Gemeinden zur Verfügung.

Müssten aufgrund eines Wiederanstiegs der Fallzahlen während der Lockerungsphase Teilelemente eines Lockdowns wieder eingeführt werden, so sollen politische Versammlungen mit legislativem Charakter in den Kantonen und Gemeinden von einem allfälligen bundesrechtlichen Verbot nicht erfasst werden.

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