Präsidentin Kindes- u. Erwachsenenschutzbehörde
Präsidentin für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestimmt
Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung Gabriella Zlauwinen zur Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannt. Der Aufbau des neuen Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz läuft termingemäss.
Der Zuger Regierungsrat hat am 8. Mai 2012 die Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestimmt. Präsidentin der KESB und Leiterin des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz wird die 56-jährige Gabriella Zlauwinen. Frau Zlauwinen ist seit 2005 Leiterin der Sozialabteilung der Stadt Dietikon/ZH und hatte in dieser Funktion u.a. die Projektleitung des Aufbaus der KESB im Bezirk Dietikon inne. Sie verfügt über langjährige Führungserfahrung und fundierte Kenntnisse im Kindes- und Erwachsenschutz. Den Kanton Zug kennt sie von ihrer früheren Tätigkeit als Stellenleiterin der damaligen Fachstelle für Suchtfragen und Prävention des Kantons Zug.
Die Stelle der Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird im Zuge des Aufbaus des neuen Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz neu geschaffen. Das neue Amt wird seine Aufgaben per 1. Januar 2013 vollumfänglich übernehmen. Gabriella Zlauwinen wird ab 1. August 2012 das Präsidium der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und die Amtsleitung übernehmen.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch
Foto: Gabriella Zlauwinen, Präsidentin der KESB und Leiterin des Amtes für
Kindes- und Erwachsenenschutz
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