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14.09.2015

Regierung heisst Bezeichnung «Kirschtortenplatz» gut

14.09.2015
Medienmitteilung: Regierung heisst Bezeichnung «Kirschtortenplatz» gut

Der Platz an der Ecke Gotthard- / Alpenstrasse kann offiziell nach dem Zuger Traditionsgebäck benannt werden. Dies entschied die Zuger Regierung. Sie stützt damit einen Entscheid des Zuger Stadtrates, gegen den Beschwerde erhoben wurde. Formal, so die Regierung, sei der Stadtrat richtig vorgegangen und auch sonst spreche nichts gegen den neuen Namen. Dieser sei einfach schreib-, les- und aussprechbar.

Am 10. September 2013 entschied der Zuger Stadtrat, den «heute namenlosen Platz» an der Ecke Gotthard- / Alpenstrasse ab 2015 offiziell als Kirschtortenplatz zu benennen. Hier, so der Stadtrat, habe der Konditor Heinrich Höhn im Jahre 1915 die Zuger Kirschtorte erfunden und somit den Grundstein für die Erfolgsgeschichte der Torte gelegt. Die Neubenennung begründete der Stadtrat unter anderem mit der Verankerung der 400-jährigen Kirsch(en)kultur in der Stadt Zug und mit der internationalen Bekanntheit der Torte. Gegen den Stadtratsbeschluss wurde Beschwerde erhoben. Nachdem diese abgewiesen wurde, gelangte der Beschwerdeführer am 13. April 2015 mit einer Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat, der nun den Stadtrat in seiner Entscheidung stützt.

Nicht schwieriger auszusprechen als «Hintergeissboden» «Hänggelisteig»
Die Bezeichnung «Kirschtortenplatz» erfüllt nach Ansicht der Regierung alle Voraussetzungen, die gemäss Geoinformationsverordnung für eine Strassen- bzw. Platzbenennung gegeben sein müssen. Sie sei einfach schreib- und lesbar und dürfte voraussichtlich auf allgemeine Akzeptanz stossen. Ein öffentliches Interesse an der Platzneubenennung sei aufgrund von Zugs 400-jähriger Kirsch- und Kirschenkultur ebenfalls gegeben. Die Behauptung des Beschwerdeführers, die Bezeichnung «Kirschtortenplatz» könne von einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Person weniger gut als die «übrigen deutschen Sprachbezeichnungen» verstanden werden, überzeuge namentlich angesichts der vom Stadtrat angeführten Gegenbeispiele («Hintergeissboden», «Hänggelisteig») nicht. Auch sei die Bezeichnung «Kirschtortenplatz» - wie der Stadtrat bereits zutreffend ausgeführt habe - nicht schwieriger auszusprechen als die erwähnten Beispiele. Die Benennung einer Strasse bzw. eines Platzes ist nach Ansicht der Regierung eine typische Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft und liegt in deren Ermessen. Im Übrigen, so die Regierung, sei es formal korrekt gewesen, dass der Stadtrat nicht die kantonale, sondern die kommunale Nomenklaturkommission für ihren Beschluss beigezogen habe.


Direktion des Innern


Weitere Auskünfte: (11.30 Uhr bis 12.30 Uhr)
Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin                                                            Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch

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