Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Regierung nutzt Chamer Zivilschutzanlage erneut als Asyl-Notunterkunft
06.08.2015

Regierung nutzt Chamer Zivilschutzanlage erneut als Asyl-Notunterkunft

06.08.2015
Die steigende Zahl von Asylgesuchen hat die Regierung veranlasst, die Zivilschutzanlage Schluecht in Cham vorübergehend erneut als Asylunterkunft zu nutzen. Die Anlage bietet Platz für maximal 50 Personen und soll ab Anfang September 2015 bezugsbereit sein.

Regierung nutzt Chamer Zivilschutzanlage erneut als Asyl-Notunterkunft

Die steigende Zahl von Asylgesuchen hat die Regierung veranlasst, die Zivilschutzanlage Schluecht in Cham vorübergehend erneut als Asylunterkunft zu nutzen. Damit reagiert der Kanton Zug auf die Aufforderung des Bundes, die Aufnahmekapazitäten sicher zu stellen. Die Anlage bietet Platz für maximal 50 Personen und soll ab Anfang September 2015 bezugsbereit sein. Weil sie schon im Jahre 2009 für Flüchtlinge zur Verfügung stand, fallen keine hohen Investitionskosten an.

Aufgrund der vielen anhaltenden weltweiten Krisenherde treffen die Kantone schweizweit Massnahmen, um die ihnen vom Bund zugewiesenen Flüchtlinge zu platzieren. Eine der grossen Herausforderung besteht gegenwärtig darin, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine geeignete Unterkunft zu finden, in der sie wohnen können, bis über ihren Antrag entschieden ist. Der Bund weist dem Kanton Zug 1,4 Prozent der Asylbewerbenden zu. Eritrea, Syrien und Sri Lanka sind die am stärksten betroffenen Herkunftsländer.

Per Ende Juli 2015 hielten sich rund 1'100 Flüchtlinge im Kanton Zug auf, was einer erneuten Zunahme um 43 Personen im Vergleich zum Vormonat entspricht. Drei Viertel der Flüchtlinge wohnen in kantonalen Strukturen, ein Viertel privat bzw. bei Verwandten. «Der Kanton stösst bei der Suche nach Unterkünften an Kapazitätsgrenzen, darum sind wir sehr froh, mit dem Einverständnis der Gemeinde Cham als Anlagenbesitzerin kurzfristig die Zivilschutzanlage Schluecht als Notunterkunft bereitstellen zu können», sagt Regierungsrätin Manuela Weichelt und spricht der Gemeinde Cham ihren Dank für die Zusammenarbeit aus. «Der Gemeinderat Cham anerkennt die Pflicht, den Kanton im Asylbereich zu unterstützen und möchte dem entsprechenden Solidaritätsgedanken Rechnung tragen», so Gemeindepräsident Georges Helfenstein. «Gleichzeitig erachtet es der Gemeinderat als wichtig, dass der Kanton langfristige Lösungen sucht, damit der Verteilschlüssel über alle Zuger Gemeinden hinweg zur Anwendung kommt, wie dies mit der geplanten Gesetzesänderung vorgesehen ist.»

In den kommenden Wochen werden die baurechtlichen Bewilligungen und die Brandschutzmassnahmen für die Zivilschutzanlage Schluecht an die Hand genommen. Ab Anfang September 2015 soll die Anlage bezugsbereit sein und Platz für maximal 50 Einzelpersonen bieten. Der Kanton prüft derzeit ein Beschäftigungsprogramm für die Asylsuchenden, welches vom Regierungsrat inklusive Kostenfolge noch genehmigt werden muss. Die Nutzung der Anlage ist auf sechs Monate befristet, mit einer allfälligen Option auf Verlängerung.

Die Aufsicht und Betreuung der Asylsuchenden in der Zivilschutzanlage Schluecht erfolgt durch das kantonale Sozialamt. Es hat zusammen mit der Zuger Polizei, dem Amt für Zivilschutz und Militär, der Gemeinde Cham, dem Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum LBBZ Schluechthof sowie dem kantonalen Hochbaumt das Betriebskonzept ausgearbeitet. Die Unterkunft wird während 24 Stunden betreut und überwacht. Das Aufsichtspersonal arbeitet im Dreischichtenbetrieb. Für die Asylsuchenden gilt eine Hausordnung. Der Kanton ist dafür besorgt, dass diese konsequent eingehalten wird. «Regelverstösse oder generell unangebrachtes Verhalten haben Sanktionen zur Folge», betont Regierungsrätin Manuela Weichelt. Zur Landwirtschaftlichen Schule und zum Hofladen bestehe ein Zutrittsverbot.

Öffentliche Informationsveranstaltung am 19. August 2015, 19.30 Uhr

Sowohl das LBBZ Schluechthof als auch der Gemeinderat Cham und die Direktion des Innern legen Wert darauf, dass das Naherholungsgebiet in der Schluecht inkl. des öffentlichen Spielplatzes durch den Betrieb der Notunterkunft nicht tangiert wird. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden mit einem Schreiben über die Nutzung der Zivilschutzanlage als Notunterkunft bereits informiert. Zusätzlich wird für die Chamer Bevölkerung am Mittwoch, 19. August 2015, um 19.30 Uhr im Pfarreisaal Cham eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. «Der Einwohnergemeinde Cham und dem Kanton Zug ist es ein grosses Anliegen, aus erster Hand zu informieren sowie Fragen und Anliegen aus der Bevölkerung aufzunehmen», betonen Gemeindepräsident Helfenstein und Regierungsrätin Weichelt.

Die Regierung hat in den vergangenen Monaten auch andere Standorte für den Betrieb einer temporären Notunterkunft evaluiert. Die Umnutzungskosten und Investitionen wären jedoch wesentlich höher ausgefallen als für die Zivilschutzanlage in Cham, die bereits im Jahre 2009 als Asylunterkunft diente. Der Kanton versucht auf allen möglichen Kanälen passende Unterkunftsmöglichkeiten für die dem Kanton Zug zugewiesenen Asylsuchenden zu finden. Aus diesem Grund hat die Direktion des Innern Mitte Juli 2015 alle im Kanton Zug domizilierten Religionsgemeinschaften, die Landeskirchen sowie die Klöster angeschrieben. Zusätzlich prüft der Regierungsrat als längerfristige Option die Realisierung von Container-Wohnsiedlungen für Personen aus dem Asylbereich.

Direktion des Innern
Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin
041 728 31 70

Gemeinde Cham
Georges Helfenstein
Gemeindepräsident
041 723 87 11

Downloads

Downloads
Typ Titel Bearbeitet
Regierung nutzt Chamer Zivilschutzanlage erneut als Asyl-Notunterkunft 06.08.2015

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch