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14.10.2015

Regierung tritt nicht auf Wahlbeschwerde ein

14.10.2015
Medienmitteilung: Regierung tritt nicht auf Wahlbeschwerde ein

Der Regierungsrat tritt auf eine die Nationalratswahlen betreffende Beschwerde nicht ein. Zwei Einzelpersonen sowie die Piratenpartei Schweiz und die Piratenpartei Zentralschweiz sind der Ansicht, dass die «Wahlanleitung für die Nationalratswahlen» der Bundeskanzlei verschiedene rechtliche Bestimmungen verletze. Deshalb verlangen sie, dass die Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 abgebrochen bzw. aufgehoben und neu angesetzt werden.

Am 18. Oktober 2015 finden die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates statt. Die Bundeskanzlei hat im Hinblick auf diese Wahlen eine Wahlanleitung erstellt. Diese ist den Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlzetteln zugestellt worden. Die Wahlanleitung für die Nationalratswahlen enthält unter anderem ein Kapitel zu den politischen Parteien. Darin stellen sich die im Nationalrat vertretenen Parteien in sogenannten «Selbstporträts» auf je einer Seite vor. Die Beschwerdeführenden sind nicht im Nationalrat vertreten. Sie bzw. ihre Parteien erscheinen deshalb nicht in der Wahlanleitung.

Sie sind der Ansicht, dass die in der Bundesverfassung enthaltene Garantie der politischen Rechte und das Diskriminierungsverbot verletzt seien, weil nur ein Teil der wählbaren Parteien in der Wahlanleitung zu finden sind. Ihrer Meinung nach hat die Bundeskanzlei durch die Publikation der Selbstporträts in unzulässiger Weise in den Wahlkampf eingegriffen.

Der Regierungsrat ist auf die Beschwerde nicht eingetreten. Nationalratswahlen sind eidgenössische Wahlen. Die durch die Beschwerdeführenden gerügten Unregelmässigkeiten beschränken sich nicht auf den Kanton Zug. Vielmehr handelt es sich um Rechtsfragen, die über das Kantonsgebiet hinausreichen. Darüber kann der Zuger Regierungsrat nicht entscheiden. Den Beschwerdeführenden steht es frei, den Entscheid des Regierungsrates ans Bundesgericht weiterzuziehen.


Direktion des Innern


Weitere Auskünfte: 11 bis 12 Uhr
Manuela Weichelt, Regierungsrätin                      Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch

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Regierung tritt nicht auf Wahlbeschwerde ein 14.10.2015

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