Regierung verabschiedet Verordnung und Massnahmen zur Gleichstellung
Der Zuger Regierungsrat hat einen Massnahmenplan in Sachen Gleichstellung verabschiedet. Gemäss diesem soll die Anzahl Männer im Bildungswesen erhöht, das Berufswahlspektrum junger Männer und Frauen erweitert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für kantonale Angestellte verbessert werden. Zudem sollen Frauen in kantonalen Fachjurys und im Kader besser vertreten sein. Grundlage für die Massnahmen bildet eine neue Verordnung.
Der Kantonsrat ist am 29. September 2016 bekanntlich nicht auf den Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes eingetreten. Daraufhin entschied der Regierungsrat am 4. Oktober 2016, den Inhalt des Gesetzesentwurfs auf Verordnungsebene zu regeln, um so dem verfassungsmässigen Auftrag nachzukommen; dies nicht zuletzt auch deshalb, weil das Bundesgericht den Kanton Zug nach Abschaffung der Gleichstellungskommission im November 2011 dazu verpflichtet hatte, den Gleichstellungsauftrag mit geeigneten Mitteln umzusetzen. «Gleichstellung ist kein spezifisches Frauenthema, sondern betrifft die ganze Gesellschaft», betont Regierungsrätin Manuela Weichelt. «Männer, Kinder und sogar die Steuerbehörden profitieren, wenn Frauen lohnmässig nicht diskriminiert werden, ihre beruflichen Qualifikationen im Arbeitsmarkt bestmöglich zum Einsatz kommen und sichergestellt ist, dass Job und Familie vereinbar sind.»
Der Regierungsrat hatte im Jahre 2013 eine Fachgruppe Gleichstellung, in der alle Direktionen vertreten waren, beauftragt, zur konkreten Umsetzung der Gleichstellung einen Massnahmenplan zu erarbeiten. Diesen Massnahmenplan hat der Regierungsrat nun ebenfalls verabschiedet und die Fachgruppe in der Folge aufgelöst. Der Massnahmenplan enthält sieben Punkte. Zum einen sollen mittel- und langfristig mehr Männer im Bildungswesen arbeiten, was primär mittels Erhöhung der Anzahl männlicher Studierenden an der PH Zug erreicht werden muss. Als zweite Massnahme definiert die Regierung die berufliche Integration von gut qualifizierten, englischsprachigen Frauen, die via Familiennachzug in den Kanton ziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bereits etablierte Programme der Fachstelle Migration wie «Back2work», «Grüezi Switzerland» oder «In Zug zu Hause» weitergeführt bzw. intensiviert. Als dritte Massnahme nennt die Regierung die Erweiterung des Berufs- und Studienwahlspektrums junger Frauen und Männer, was mittels Weiterführung diverser Kampagnen und Spezialprojekte erreicht werden soll.
Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei den kantonalen Angestellten wird als vierte Massnahme genannt, wobei dies primär mittels Zulassung von Telearbeit und flexibler Jahresarbeitszeit sowie Förderung von Teilzeitpensen in Führungspositionen erreicht werden soll. Die Erhöhung des Frauenanteils in Jurys, bei deren Besetzung der Kanton mitbestimmen oder Einfluss nehmen kann, ist die fünfte Massnahme, und als sechste Massnahme will die Regierung mehr Frauen in Führungspositionen innerhalb der kantonalen Verwaltung einstellen. Aktuell stellen Frauen im Kader der Zuger Verwaltung nur gerade 7 Amtsleiterinnen bzw. Generalsekretärinnen, während 40 der genannten Positionen von Männern besetzt sind.
Die Lohngleichheit von Mann und Frau, also die Verhinderung oder Beseitigung allfälliger Lohndiskriminierung, wird als letzter Punkt im Massnahmenplan definiert. Um dies zu erreichen, sollen möglichst viele Verwaltungseinheiten des Kantons Zug zur Teilnahme am Projekt «Engagement Lohngleichheit» bewogen werden. Hierbei handelt es sich um ein Projekt des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV), des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von «Travail Suisse» und des Bundes. Das Projekt evaluiert, ob Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit von Frau und Mann entsprechen. Zuständig für Gleichstellungsfragen der kantonalen Mitarbeitenden ist das Personalamt.
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard Tel. 041 728 31 70
Regierungsrätin
manuela.weichelt@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Regierung verabschiedet Verordnung und Massnahmen zur Gleichstellung | 01.12.2016 |