Revision des Inventars schützenswerter Denkmäler in Cham
Die Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler in der Gemeinde Cham kommt voran. Nach dem Abschluss von Neuheim, Zug und Baar hat das Amt für Denkmalpflege und Archäologie nun den Baubestand der Gemeinde Cham gesichtet und eine Auswahl von Bauten bezeichnet, die zur Neuaufnahme ins Inventar vorgeschlagen werden. In einem zweiten Schritt nimmt nun der Gemeinderat Cham zu den Vorschlägen Stellung. Er tut dies unter Beibezug einer ad-hoc-Kommission.
Das Inventar der schützenswerten Denkmäler beinhaltet Bauten, die nach erster Sichtung voraussichtlich einen sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert haben. Sie sind wichtige Zeugen vergangener Epochen und prägen die Identität eines Ortes. Ein aktuelles Inventar schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Es beschleunigt die Abklärung der Schutzwürdigkeit, wenn für ein historisch wertvolles Objekt grössere Bauvorhaben anstehen.
Das Inventar der schützenswerten Denkmäler taugt als Instrument nur, wenn es systematisch à jour gehalten wird. Darum räumt der Regierungsrat der Aktualisierung des Inventars eine hohe Priorität ein. Das Inventar wird bis Ende 2018 vervollständigt sein und berücksichtigt Bauten, die vor 1975 erstellt worden sind. Es enthält Name, Bautyp und Adresse des jeweiligen Objekts. Inventarblätter zu jedem Gebäude informieren zudem über dessen Baugeschichte und denkmalpflegerische Bedeutung.
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden
Nach mehrmonatigen Recherchen und Besichtigungen hat das Amt für Denkmalpflege und Archäologie nun die wertvollsten geschichtlichen Zeugen in der Gemeinde Cham bezeichnet und diese dem Gemeinderat in Form eines Ordners mit provisorischen Inventarblättern zur Stellungnahme unterbreitet. Der Gemeinderat wird die darin aufgeführten Vorschläge nun prüfen und bis im Spätherbst eine Stellungnahme dazu abgeben. Für diese anspruchsvolle Aufgabe hat der Gemeinderat eine ad-hoc-Kommission eingesetzt. Sie besteht, nebst den Gemeindevertretern Rolf Ineichen, Erich Staub und Richard Kölliker, aus sechs Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Planung und Kunstgeschichte. Auch das Gewerbe ist in der Kommission vertreten. Sie wird in den nächsten Wochen die Inventarblätter sichten, Feldbegehungen vornehmen und nach gemeinsamer Beratung dem Gemeinderat eine Empfehlung abgeben.
«Wir begrüssen es sehr, dass sich der Gemeinderat Cham mit den Inventarvorschlägen der Direktion des Innern fundiert auseinandersetzt und sich von einem Fachgremium beraten lässt», so Denkmalpflegerin Franziska Kaiser. Dies zeige, dass die Gemeinde an einem sorgfältigen Inventarisierungsprozess interessiert sei. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden müsse weiter gestärkt werden, damit auch die Bevölkerung den Wert der denkmalpflegerischen Arbeit erkenne. Die Festsetzung des Inventars erfolgt nach der gemeindlichen Konsultation durch die Direktion des Innern. Sie unterrichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Standortgemeinde über die definitive Inventarliste.
Direktion des Innern
Beilage:
Inventar der schützenswerten Denkmäler, Flyer (PDF)
Weitere Auskünfte:
Franziska Kaiser
Kantonale Denkmalpflegerin
Amt für Denkmalpflege und Archäologie
franziska.kaiser@zg.ch Tel. 041 728 28 72
Richard Kölliker
Projektleiter Abteilung Planung und Hochbau,
Gemeinde Cham
richard.koelliker@cham.ch Tel. 041 723 87 52
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Flyer Inventar schützenswerte Denkmäler | 31.08.2015 | |
Revision des Inventars schützenswerter Denkmäler in Cham | 31.08.2015 |