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03.07.2015

Revision des Inventars schützenswerter Denkmäler kommt voran

03.07.2015
Medienmitteilung: Revision des Inventars schützenswerter Denkmäler kommt voran

Die Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler in der Gemeinde Baar ist abgeschlossen. Sie erfolgte im Rahmen der kantonalen Überarbeitung. «Ein aktuelles Inventar schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten», sagte die kantonale Denkmalpflegerin Franziska Kaiser an einer Informationsveranstaltung in Baar, zu der die Direktion des Innern am Donnerstagabend betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer eingeladen hat. Baar ist nach Neuheim und Zug die dritte Gemeinde, die über ein aktuelles Inventar verfügt.

Wie die Zuger Regierung bereits im März 2015 bekannt gab, räumt sie der Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler hohe Priorität ein. Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie kommt mit der Revision aber auch einer Forderung der Gemeinden, Hauseigentümerschaften und der kantonalen Denkmalkommission nach. Im Inventar der schützenswerten Denkmäler sind Objekte festgehalten, für die eine sogenannte Schutzvermutung besteht, aber nicht geschützt sind. Ausgehend vom gesamten Gebäudebestand sind im Kanton Zug heute rund 5 Prozent der Bauten inventarisiert. Etwa zwei Prozent stehen unter Denkmalschutz. In Baar liegt die Inventarisierungsquote nach der Revision bei sieben Prozent, die Unterschutzstellungsquote bei einem Prozent (Stand 25. Juni 2015).

Über 150 Eigentümerinnen und Eigentümer folgten der Einladung der Direktion des Innern und liessen sich am Donnerstagabend in der Ziegelhütte Baar in Anwesenheit von Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard, Denkmalpflegerin Franziska Kaiser und Amtsleiter Stefan Hochuli umfassend über Gesetze und Prozesse, Verfahren und Leitlinien bei der Denkmalinventarisierung informieren. «Während früher die Aufnahme einer Baute ins Inventar der schützenswerten Denkmäler für Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer mit Stolz und Freude verbunden war und eine Art architektonisches Gütesiegel darstellte, ist heute ein solcher Entscheid oft mit Vorbehalten, Befürchtungen und Skepsis verbunden», betonte Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard. Dabei sei es durchaus möglich, sowohl privaten wie auch öffentlichen Interessen gerecht zu werden. Angesichts von steigenden Bodenpreisen, hohen Renditeerwartungen und des Rufs nach baulicher Verdichtung sei es zunehmend schwierig, die Bedeutung des baukulturellen Erbes gegen aussen zu verteidigen.

Informationsveranstaltungen in allen Gemeinden
«Denkmalschutz ist schweizweit ein Politikum und sorgt, ähnlich wie der Lehrplan 21 oder der Stadttunnel, für kontroverse Diskussion, heisse Köpfe und viele Emotionen», stellte Weichelt-Picard fest. Im Wissen darum habe die Direktion des Innern entschieden, den Dialog mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planern verstärkt zu führen. Auch die Gemeinden stünden in der Pflicht, in deren Kompetenz der Ortsbildschutz liege. Kooperation statt Konfrontation laute das Motto der Zukunft, so die Regierungsrätin. Im Fokus der aktuellen Revision stehen Bauten, die vor 1975 erstellt wurden. Analoge Informationsveranstaltungen für Eigentümerinnen und Eigentümer führt die Direktion des Innern im Rahmen der laufenden Inventarrevision künftig in allen Gemeinden durch.

Denkmalpflegerin Franziska Kaiser bezeichnete das Inventar der schützenswerten Denkmäler als ein wichtiges Planungsinstrument das definiere, für welche Bauten zu einem späteren Zeitpunkt die Schutzwürdigkeit geprüft werde. Dies müsse rechtzeitig kommuniziert werden. Veränderungen am Objekt seien unter Wahrung der schutzwürdigen Bausubstanz weiterhin möglich, betonte Kaiser. «Ein aktuelles Inventar schafft Transparenz, Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Es beschleunigt die Abklärung der Schutzwürdigkeit und liefert eine Gesamtübersicht über die historisch wertvollsten baukulturellen Zeugen im Kanton Zug.» Im Inventar werden Bauten aus verschiedenen Epochen und Baustilen berücksichtigt. In der Fragerunde nahm die Direktion des Innern Stellung zur Revision des Inventars und erläuterte die Zuständigkeiten und Kriterien die erfüllt sein müssen, damit ein Objekt überhaupt ins Inventar aufgenommen werden kann. Kritisiert wurden insbesondere die Eingriffe des Staates in die Eigentumsrechte.

Das kantonale Geoportal http://www.zugmap.ch/zugmap/BM3.asp liefert auf einen Klick eine detaillierte und benutzerfreundliche Übersicht, wo inventarisierte und geschützte Objekte stehen bzw. wo sich die Ortsbildschutzzonen innerhalb der Gemeinden befinden. Auch auf der Homepage der Direktion des Innern sind diese Informationen abrufbar, wobei sie hier zusätzlich nach Gemeinden sortiert sind. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an der Inventarisierung und Unterschutzstellung von Denkmälern hat die Direktion des Innern überdies die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema Denkmalschutz auf ihrer Website überarbeitet, und diese Informationen in komprimierter Form in einem Flyer zusammengefasst.

Nach Baar, Zug und Neuheim steht die Inventarisierung in einem zweiten Schritt für die Gemeinden Cham, Menzingen, Risch und Steinhausen an. In einer dritten Etappe folgen dann die Gemeinden Hünenberg, Walchwil, Unterägeri und Oberägeri. Somit wird die Revision des Inventars der schützenwerten Denkmäler voraussichtlich bis Ende 2018 kantonsweit abgeschlossen sein.


Direktion des Innern


Weitere Auskünfte:

Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin                                  Tel. 041 728 31 70

Franziska Kaiser
Denkmaplfegerin                                 Tel. 041 728 28 72

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