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16.11.2012

Revision des Inventars schützenwerter Denkmäler

16.11.2012
Medienmitteilung: Revision des Inventars schützenwerter Denkmäler

Der Kanton Zug ist reich an archäologischen und bauhistorischen Denkmälern. Er ist gesetzlich verpflichtet, schützenswerte Objekte in einem Inventar zu erfassen. Inventarisierte Bauten stehen nicht unter Denkmalschutz. Über eine allfällige Unterschutz-Stellung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entschieden. Bauwillige sind deshalb verpflichtet sich zu erkundigen, ob ihr Haus im Inventar schützenswerter Denkmäler steht. Das gilt auch bei Umbauten, die keine Baubewilligung benötigen. Aktuell wird das Inventar einer umfassenden und systematischen Revision unterzogen.

Ins Inventar der schützenswerten Denkmäler werden Objekte aufgenommen, deren Schutz erwogen wird (aktuell 4,7% des gesamten Gebäudebestandes). Unter Denkmalschutz gestellte Objekte befinden sich im Verzeichnis der geschützten Denkmäler (aktuell 2% des Gebäudebestandes). Archäologische Fundstellen werden in der Regel nicht unter Schutz gestellt, sondern vor ihrer Zerstörung wissenschaftlich untersucht. Gemäss kantonalem Denkmalschutzgesetz wird das Inventar der schützenwerten Denkmäler laufend und nicht abschliessend geführt. Deshalb ist das Inventar lückenhaft. Dies wiederum schränkt die Planungs- und Rechtssicherheit ein. Eine Revision des Inventars ist notwendig.

Die Direktion des Innern bzw. das Amt für Denkmalpflege und Archäologie haben im Jahr 2011 mit einer umfassenden und systematischen Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler begonnen. Die Prüfung umfasst alle vor 1975 erstellten Gebäude auf dem ganzen Kantonsgebiet. Mit dem Abschluss der Revision ist Jahr 2016 zu rechnen. Bis dann wird der historische Baubestand weitestgehend erfasst und die notwendige Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet sein. Nach dieser erstmaligen systematischen Revision soll das Inventar der schützenswerten Denkmäler alle 10 Jahre periodisch überprüft werden.

Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie der Direktion des Innern berät Bauwillige, Eigentümerinnen, Architekten und Handwerkerinnen im Zusammengang mit Umbauten und Renovationen.

Direktion des Innern

Weitere Auskünfte:
Stefan Hochuli, Amtsleiter, Amt für Denkmalpflege und Archäologie
Tel. 041 728 28 55, stefan.hochuli@zg.ch

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Typ Titel Dokumentart
Revision des Inventars schützenwerter Denkmäler Informationsblatt

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