Rückzug der Vergabe-Beschwerde durch den Kanton Thurgau
Die Direktion des Innern des Kantons Zug nimmt erfreut Kenntnis vom Rückzug der Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die freihändige Beschaffung der neuen Grundbuchsoftware Capitastra durch den Zuger Regierungsrat.
Dieser Rückzug, der im Einvernehmen zwischen den beiden betroffenen Kantonen erfolgt und an keinerlei Bedingungen bezüglich des weiteren Vorgehens des Kantons Zug geknüpft ist, bestätigt das Vorgehen bei der Ablösung der bestehenden Grundbuchlösung. Die Direktion des Innern bedankt sich beim Kanton Thurgau für dessen Diskussionsbereitschaft und Verständnis für die Ausgangslage im Kanton Zug.
Unterschiede zwischen Zug und Luzern
Der Kanton Luzern hat am vergangenen Freitag publiziert, dass er den Zuschlag für die "neue Grundbuchlösung und Wartung und Weiterentwicklung der grundbuchnahen Eigenentwicklungen des Kantons Luzern" der Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) erteilt hat. Die VRSG tritt als Anbieterin von Terris auf.
Nicole Portmann, die Leiterin des Grundbuch- und Vermessungsamtes, weist darauf hin, «dass sich die Kantone Zug und Luzern bei den Rahmenbedingungen für den Ersatz ihrer Grundbuchlösungen stark unterscheiden.» Der Kanton Luzern hat in den letzten Jahren mit GRAVIS ein eigenes, innovatives Grundstückinformationssystem entwickelt, das wesentliche Anforderungen an die für das Grundbuch benötigte Software bereits erfüllt, insbesondere die von der Technischen Grundbuchverordnung vorgeschriebene Schnittstelle für den Bezug und den Austausch von Grundbuchdaten (GBDBS). Der Kanton Luzern hat deshalb offenbar eine Lösung gesucht, die sein GRAVIS ergänzt. Der Kanton Zug hat keine mit GRAVIS vergleichbare Entwicklungen getätigt und benötigt deshalb eine vollständige und integrale Grundbuchlösung, welche auch die Funktionalität des Luzerner GRAVIS abdeckt. Er ist damit in einer vergleichbaren Ausgangslage wie die Kantone Solothurn und Schaffhausen. Beide haben sich ebenfalls für die Grundbuchlösung Capitastra der dem Kanton Bern gehörenden Bedag Informatik AG entschieden. In Anwendung der kantonalen IT-Verordnung entwickelt der Kanton Zug keine eigenen Softwarelösungen, sondern kauft prinzipiell wenn immer möglich aus Sicherheits- und Kostengründen nur Standardprodukte ein.
Wie weiter?
Die Direktorin des Innern, Manuela Weichelt-Picard, ist zuversichtlich: «Der Rückzug der Beschwerde erhöht die Chancen, dass der Kanton Zug sein Projekt 'Neues Grundbuch' in naher Zukunft weiterführen kann. Es ist wichtig für uns, dass der ambitiöse Zeitplan eingehalten werden kann - im Interesse eines weiterhin 100 Prozent zuverlässigen und leistungsfähigen elektronischen Grundbuches, welches alle Anforderungen des Bundes und der Nutzergemeinschaft an eine zeitgemässe Lösung erfüllt.»
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Heute Freitag, 14.00 - 15.00 Uhr
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Rückzug der Vergabe-Beschwerde durch den Kanton Thurgau | 28.11.2014 |