Rückzug der Vergabe-Beschwerde durch die WEKO
Die Direktion des Innern des Kantons Zug ist erleichtert über den Rückzug der Beschwerde der eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) gegen die freihändige Beschaffung der neuen Grundbuchsoftware Capitastra.
Nachdem der Kanton Thurgau bereits am 27. November 2014 seine Beschwerde zurückgezogen hat (vgl. beiliegende Medienmitteilung vom 28.November 2014) ist nun dieses Verfahren mit einem für den Kanton Zug erfreulichen Ergebnis vom Tisch. Anlässlich des Beschwerderückzuges durch den Kanton Thurgau hatte das Verwaltungsgericht bereits die aufschiebende Wirkung der WEKO-Beschwerde aufgehoben, so dass der Projektstart für die Erneuerung des Grundbuches im Januar 2015 erfolgen konnte.
Die Direktorin des Innern, Manuela Weichelt-Picard, ist deshalb optimistisch: «Nachdem nun auch die andere Beschwerde zurückgezogen ist, können wir uns zu 100% auf die termin- und budgetgerechte Realisierung des für den Kanton Zug wichtigen Projektes 'Neues Grundbuch' konzentrieren. Nach dem erfolgreichen Projektstart im Januar bin ich sehr zuversichtlich, dass wir dieses ambitiöse Ziel erreichen werden.»
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Heute Mittwoch, 14.00 - 15.00 Uhr
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch
Beilage: Medienmitteilung der DI vom 28. November 2014
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Rückzug der Vergabe-Beschwerde durch die WEKO | 04.03.2015 | |
Rückzug der Vergabe-Beschwerde durch den Kanton Thurgau | 04.03.2015 |