Umsetzung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Zentralschweizer Kantone im Zeitplan
Auf den 1. Januar 2013 löst das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht das bisherige Vormundschaftsrecht ab. Die Umsetzung verlangt von den Kantonen grössere gesetzliche und organisatorische Anpassungen. Obwohl der durch das Bundesrecht vorgegebene Zeitplan sehr ambitiös ist, stellen die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren an ihrer Frühlingssitzung fest, dass die Vorbereitungen der Zentralschweizer Kantone gut auf Kurs sind.
Das neue Bundesrecht verlangt, dass die bisher politisch gewählten Vormundschaftsbehörden (Gemeinderäte und z.T. Bürgerräte) durch interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden abgelöst werden. National- und Ständeräte haben im Dezember 2008 die ZGB Revision mit nur zwei Gegenstimmen verabschiedet. Darauf haben die Kantone mit den Anpassungen ihrer kantonalen Einführungsgesetzgebungen begonnen.
Das Bundesrecht sieht vor, dass die Fachbehörde mehr Kompetenzen und einen grösseren Umfang an Aufgaben erfüllen muss. Sie leitet die Verfahren zur Abklärung und fällt als Kollegium die nötigen Entscheide. Diese Entscheide können neu direkt an eine gerichtliche Instanz weitergezogen werden.
Von allen Zentralschweizer Kantonen werden für die Behörde Lösungen auf überkommunaler (regionaler oder kantonaler) Ebene vorgeschlagen. Je nach Grösse der Zentralschweizer Kantone werden voraussichtlich zwischen einer und fünf Behörden das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht umsetzen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind in den Zentralschweizer Kantonen in der Vernehmlassung oder bereits in Beratung in den kantonalen Parlamenten.
Diese neuen Behörden müssen ab 1. Januar 2013 voll funktionsfähig sein. Deshalb sind die neuen Strukturen bereits im Jahr 2012 aufzubauen. Die Dossiers werden im zweiten Halbjahr 2012 von den bisher zuständigen gemeindlichen Behörden schrittweise den neuen Behörden übergeben. "Der Zeitplan ist für die Kantone sehr ambitiös" stellt die Präsidentin der Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und direktorenkonferenz, Manuela Weichelt-Picard, fest. "Alle Zentralschweizer Kantone sind gut auf Kurs und werden den vom Bund vorgegebenen Zeitplan voraussichtlich einhalten können". An der letzten Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektor/innenkonferenz ZGSDK vom 1. April 2011 liessen sich die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren über den Stand der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in den Kantonen informieren. Sie konnten feststellen, dass die Vorbereitungen in allen Kantonen weit fortgeschritten sind. Die vorgesehenen Lösungen sind auf die Situation in den einzelnen Kantonen angepasst, verfolgen aber grundsätzlich eine ähnliche Stossrichtung.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard, Präsidentin ZGSDK - Bereich Soziales
Direktion des Innern des Kantons Zug, Tel. 041 728 31 70
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Umsetzung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht | Informationsblatt |