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02.09.2014

Unterkunft für Asylsuchende im alten Kantonsspital in Zug

02.09.2014
Medienmitteilung: Unterkunft für Asylsuchende im alten Kantonsspital in Zug

Der Regierungsrat hat beschlossen, zwei leerstehende Geschosse des ehemaligen Kantonsspitals in Zug für die längerfristige Unterbringungen von Asylsuchenden einzurichten. Dies als vorsorgliche Massnahme, da in den kommenden Monaten weiterhin mit steigenden Zuweisungen des Bundes zu rechnen ist und die bestehenden Kapazitäten im Kanton ausgeschöpft sind.

Nachdem die Zahl der Asylgesuche ab Mitte 2012 kontinuierlich zurückgegangen ist, nehmen die Anträge seit April dieses Jahres wieder deutlich zu. Der Bund hat deshalb die Kantone aufgefordert, vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen, um die Aufnahmebereitschaft zu sichern. Die Prognosen des Bundesamtes für Migration gehen davon aus, dass im laufenden Jahr schweizweit rund 24'000 Personen um Aufnahme nachsuchen werden. Für den Kanton Zug bedeutet dies, dass er laut Verteilschlüssel mit der Zuweisung von 336 Personen (1,4%) zu rechnen hat.

Keine Raumreserven
Aktuell stellt der Kanton Zug zusammen mit den elf Einwohnergemeinden in rund 50 Unterkünften etwa 700 Plätze für Asylsuchende zur Verfügung. All diese Unterkünfte sind voll und mögliche Optionen zur Verdichtung ausgeschöpft. Nebst der Unterbringung in kantonalen Strukturen leben zusätzlich rund 235 Asylsuchende (Zahlen per Ende Juni 2014) selbständig in Privatwohnungen. Wohl sind auch immer wieder Abgänge von Personen zu verzeichnen; zudem dürfte es nach der Inbetriebnahme des temporären Bundesasylzentrums Gubel ab Mai 2015 zu einer Abflachung der Zugänge kommen. Dennoch bleibt die Zahl an Personen, die untergebracht werden müssen hoch und liegt deutlich über der aktuellen Kapazität.

Rückgriff auf Notfallplanung
In dieser Situation beschloss der Regierungsrat vor wenigen Tagen, auf seine Notfallplanung zur Unterbringung von Asylsuchenden zurückzugreifen. Ein Notfall tritt dann ein, wenn der Kanton Zug innert weniger Monate eine Zuweisung von 100 Asylsuchenden zu bewältigen hat. Im Hinblick auf dieses Szenario beauftragte die Regierung die Baudirektion schon im Juli 2011, eine Unterkunft für 50 bis 100 Personen bereitzustellen. Zudem wurde verlangt, die Räume so vorzubereiten, dass sie innerhalb von vier bis sechs Wochen betriebsbereit sind. Die Lösung fand sich schliesslich im ehemaligen Kantonsspital an der Artherstrasse 27 in Zug. Hier standen zwei Geschosse leer, die den Voraussetzungen genügten und die für den Bedarf im Notfall reserviert werden konnten. Für allfällige Baumassnahmen erteilte die Stadt Zug die entsprechende Baubewilligung.

Nutzung als reguläre Unterkunft
2011 ging man noch davon aus, bis längstens Ende 2015 über die Räumlichkeiten im alten Kantonsspital verfügen zu können. Da sich die Neuplanungen für das Areal jedoch verzögerten, wird sich der Bebauungsplan nicht vor Ende 2018 umsetzen lassen. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die leerstehenden Geschosse nicht nur für den kurzfristigen Notfall zu nutzen, sondern als reguläre Asylunterkunft für ca. 50 Personen. Der Regierungsrat hat diese Chance nun genutzt und die Baudirektion beauftragt, die Baubewilligung verlängern zu lassen. Dies ist mittlerweile geschehen, so dass der Einrichtung nichts mehr im Wege steht.

Bauliche und betriebliche Massnahmen
Die leerstehenden Räume befinden sich im See- und Südflügel des ehemaligen Kantonsspitals in Zug. Im Erdgeschoss des Seeflügels können 24 Personen untergebracht werden, im dritten Obergeschoss des Südflügels 28. Diese Zahlen gelten für eine längerfristige Beherbergung. Im Notfall liesse sich die Kapazität auf 100 Personen erweitern. Das heisst, im Seeflügel könnten bis 40 Personen Platz finden, im Südflügel bis 60 Asylsuchende. Sämtliche Zimmer verfügen über Tageslicht und natürliche Belüftung. Ergänzend zur bestehenden Infrastruktur werden in den kommenden Wochen zusätzliche Einrichtungen zum Kochen, Waschen und Duschen eingebaut. Dazu kommen Brandmeldeanlagen und weitere Anpassungen für den Feuerschutz.

Erste Etappe Anfang Oktober betriebsbereit
Die Arbeiten werden in zwei Etappen ausgeführt. Gemäss Terminplanung wird ein erster Teil der Unterkunft Anfang Oktober bezogen werden können; der zweite Teil steht ab Mitte November zur Verfügung. Für die baulichen und sicherheitstechnischen Massnahmen sowie für die betrieblichen Einrichtungen hat der Regierungsrat insgesamt 350'000 Franken bewilligt. Diese Kosten gehen zu Lasten der Investitionsrechnung der Baudirektion. Der Aufwand für die Grundausstattung der Zimmer im Betrag von ca. 100'000 Franken sowie die Kosten für die Betreuung der Asylsuchenden während 24 Stunden an 365 Tagen werden der Laufenden Rechnung der Direktion des Innern belastet.


Baudirektion und Direktion des Innern


Weitere Auskünfte:
- Für die Baudirektion:
  Heinz Tännler, Regierungsrat, 041 728 53 01 oder 079 223 81 66, heinz.taennler@zg.ch
- Für die Direktion des Innern:
  Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin, 041 728 24 30, manuela.weichelt@zg.ch

 

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Unterkunft für Asylsuchende im alten Kantonsspital in Zug 02.09.2014

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