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25.05.2009

Volksinitiative für den Schutz des Hasenbüels

25.05.2009

"Volksinitiative für den Schutz des Hasenbüels" ist ungültig - Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerde ab

Im November 2008 hat bereits der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug die "Volksinitiative für den Schutz des Hasenbüels" für ungültig erklärt. Gegen diesen Beschluss haben Initiantinnen und Initianten beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Die Initiative sollte für gültig erklärt werden. Der Regierungsrat hat diese Beschwerde abgewiesen.
 
Die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative wollten eine Änderung der städtischen Bauordnung erreichen. Das Hasenbüel sollte in eine "Bauzone mit speziellen Bauvorschriften Hasenbüel" umgewandelt werden. Die Initiative möchte das Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude Hasenbüel inklusive Umgebung erhalten.
 
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Inhalt dieser Volksinitiative nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Zug fällt, sondern eine kantonale Angelegenheit ist. Eine "Bauzone mit speziellen Vorschriften Hasenbüel" zu schaffen, sei keine raumplanerische, sondern eine denkmalpflegerische Massnahme. Gemäss Denkmalschutzgesetz ist dafür der Kanton zuständig. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Volksinitiative als ungültig erklärt.
 
Direktion des Innern
 
Weitere Auskünfte: 
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin                            Tel.: 041 728 24 30
E-Mail: manuela-weichelt@di.zg.ch

 

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Typ Titel Dokumentart
Volksinitiative für den Schutz des Hasenbüels Informationsblatt

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