Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Für den gesamten Kanton Zug gilt ab Mittwoch, 29. Juli 2015 weiterhin ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand.
Für das Abbrennen von Feuerwerk oder das Entfachen von Feuer muss ein Mindestastand von 200m zum Wald eingehalten werden.
Die angekündigten wenig ergiebigen Regenschauer für die kommenden Tage bringen nicht die gewünschten Niederschlagsmengen, welche für eine nachhaltige Entspannung der Lage ausreichen würden. Das vom Amt für Feuerschutz in Absprache mit dem Amt für Wald und Wild erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt daher weiterhin.
Ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung ersucht, folgende Vorsichtsmassnahmen unbedingt einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegzuwerfen
- Bei starkem Wind - vornehmlich vor und während Gewittern - wegen des starken Funkenflugs kein Feuer zu entfachen
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind.
Erlaubt ist nach wie vor das Grillieren im Siedlungsraum.
Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhüten.
Das Amt für Feuerschutz wird in Absprache mit dem Amt für Wald und Wild das Feuerverbot im Wald erst aufheben, nachdem beträchtliche Niederschläge gefallen sind und sowohl die Vegetation als auch die Böden wieder gut mit Wasser versorgt sind. Die Bevölkerung wird bei Aufhebung des Feuerverbotes informiert.
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