Waldbrandgefahr im Kanton Zug - Feuerverbot
Die hochsommerlichen Temperaturen und die fehlenden Niederschläge führen in den Wäldern und in der offenen Landschaft des Kantons Zug zu grosser Trockenheit. Die prognostizierte Hitzewelle mit fehlenden grösseren Niederschlägen erhöht die Waldbrandgefahr. Das Amt für Feuerschutz erlässt deshalb in Absprache mit dem Amt für Wald und Wild ein Feuerverbot.
Die Böden, die Vegetation sowie das herumliegende Ast- und Laubmaterial sind nach heissen, sonnigen Tagen ohne namhafte Niederschläge trocken und leicht entflammbar. Es besteht eine akute Gefahr, dass weggeworfene brennende Streichhölzer, Raucherwaren oder der Funkenflug eines Grillfeuers Feuer auslösen, die sich über die Bodenvegetation ausbreiten und auch auf die Baumkronen übergreifen. Zudem würde sich das Feuer auch über die Humusschicht des Bodens ausbreiten. Die Feuerwehr kann solche Waldbrände nur schwer und mit grossem Aufwand löschen; die Schäden am Wald wären gross.
Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind heisse Tage ohne grössere Niederschläge zu erwarten. Die Waldbrandgefahr nimmt deshalb weiter zu! Diese kritische Situation hat das Amt für Feuerschutz in Absprache mit dem Amt für Wald und Wild veranlasst, per Donnerstag, 16. Juli 2015 ein Feuerverbot zu erlassen. So ist es generell verboten, im Wald, in Waldesnähe und in der offenen Landschaft Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder Feuerwerke zu entzünden. Dieses Verbot gilt auch für offizielle Feuerstellen.
Das Amt für Feuerschutz wird das Feuerverbot erst aufheben, nachdem beträchtliche Niederschläge gefallen sind und sowohl die Vegetation als auch die Böden wieder gut mit Wasser versorgt sind. Die Bevölkerung wird bei Aufhebung des Feuerverbotes wieder informiert.
Gebäudeversicherung Zug Direktion des Innern
Amt für Feuerschutz Amt für Wald und Wild
Weitere Auskünfte:
Amt für Feuerschutz: Marco Cervini, Feuerwehrinspektor Stv. Tel. 041 726 90 73
Amt für Wald und Wild: Martin Winkler, Kantonsförster Tel. 041 728 35 25
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Erlass Waldbrandgefahr | 16.07.2015 | |
Plakat Feuerverbot | 16.07.2015 | |
Waldbrandgefahr im Kanton Zug - Feuerverbot | 16.07.2015 |