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27.07.2015

Waldbrandgefahr - Weiterhin Feuer- und Feuerwerksverbot

27.07.2015
Waldbrand Kanton Zug Medienmitteilung vom 27. Juli 2015

Für den gesamten Kanton Zug gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien (Stufe 4).

Die geringen Niederschlagsmengen der letzten Tage haben die Brandgefahr in Wäldern, auf Wiesen und auch im Siedlungsgebiet noch nicht genügend entschärft. Die Wetterprognosen zeigen auch für die kommenden Tage keine genügenden Regenmengen. Das vom Amt für Feuerschutz in Absprache mit dem Amt für Wald und Wild erlassene Verbot vom 16. Juli 2015 bleibt weiterhin in Kraft.

Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien ausserhalb des Siedlungsgebietes Feuer zu entfachen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen im Freien und auf Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen (gekauft oder selbst gebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Weiter ist es verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten, auf Terrassen oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlengrill sowie in festen Cheminées. Die Bevölkerung ist aufgerufen, sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen – auch innerhalb des Siedlungsgebietes – umzugehen.

Das Amt für Feuerschutz wird in Absprache mit dem Amt für Wald und Wild das Feuerverbot erst aufheben, nachdem beträchtliche Niederschläge gefallen sind und sowohl die Vegetation als auch die Böden wieder gut mit Wasser versorgt sind. Die Bevölkerung wird bei Aufhebung des Feuerverbotes informiert.

Gebäudeversicherung Zug 
Amt für Feuerschutz

                                   
Direktion des Innern
Amt für Wald und Wild

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