Wohnraum für Flüchtlinge im Zuger Salesianum
Auf der Suche nach Wohnraum für Flüchtlinge erhält der Kanton Zug Unterstützung. Die Alfred Müller AG vermietet dem Kanton ab März 2016 die Liegenschaft Salesianum an der Artherstrasse zwischen Zug und Oberwil. Die Zwischennutzung wird voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern. Einziehen sollen Einzelpersonen und Familien mit einer Bleibeperspektive, die noch auf ihren Asylentscheid warten. Da das Gebäude während dem Leerstand unterhalten wurde, sind nur geringfügige bauliche Anpassungen nötig.
Aufgrund der steigenden Anzahl von Asylsuchenden treffen die Kantone schweizweit Massnahmen, um die vom Bund zugewiesenen Flüchtlinge ordnungsgemäss unterzubringen und zu betreuen. Der Bund teilt den Kantonen jede Woche zwischen 1200 und 1500 Personen zu. Davon muss der Kanton Zug gemäss aktuellem Verteilschlüssel 1,4 % aufnehmen, was rund 60 bis 80 Personen pro Monat entspricht. Um diese Aufnahmepflicht zu erfüllen, hat die Direktion des Innern in den letzten Monaten immer wieder das Gespräch mit Privaten gesucht und abgeklärt, wo und in welchem Rahmen sich Unterkünfte für Asylsuchende finden lassen. Die Alfred Müller AG hat sich nach gründlichen baulichen Abklärungen bereit erklärt, dem Kanton die Liegenschaft Salesianum vom 1. März 2016 bis 31. August 2017 in Form einer Zwischennutzung für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen. Danach besteht eine Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses. Platz hat es für rund 100 Personen. Untergebracht werden Einzelpersonen und Familien mit unterschiedlichen Nationalitäten, die eine Bleibeperspektive haben.
«Da das historische Salesianum voraussichtlich noch mindestens 18 Monate leer stehen wird und es sich mit vertretbarem Aufwand als Unterkunft für Menschen auf der Flucht herrichten lässt, finden wir es vernünftig, dass wir für eine solche Lösung Hand bieten. Mit dieser Zwischennutzung für Asylsuchende können wir einen Beitrag zur Entspannung der schwierigen Asylsituation leisten und den Kanton Zug in seiner Aufnahmepflicht unterstützen», sagt Markus Meier Joos, verantwortlicher Bauherrenvertreter bei der Alfred Müller AG. «Der Kanton Zug ist sehr froh, dass er mit der Alfred Müller AG diese Vereinbarung treffen konnte. Auf die Partnerschaft mit Privaten sind wir aufgrund der besonderen Lage im Asylwesen angewiesen», betont Regierungsrätin Manuela Weichelt, Vorsteherin der Direktion des Innern. Die Nachbarschaft wurde vorgängig schriftlich über das Vorhaben informiert.
Das Personal der Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) der Direktion des Innern wird im Salesianum eine 24-Stunden-Aufsicht im Dreischichtbetrieb gewährleisten. Es ist dafür besorgt, dass die Hausordnung konsequent eingehalten wird und es auf dem Areal und in der Nachbarschaft zu keinen Regelverstössen oder störendem Verhalten kommt. Bei Nichtkooperation werden Sanktionen ausgesprochen. Die bewährte Zusammenarbeit mit der Zuger Polizei wird weitergeführt. Sie unternimmt sporadische Kontrollfahrten beim Salesianum und wird aktiv, falls sie dies als nötig erachtet. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden hausintern beschäftigt. Sie kaufen selber ein, kochen in den Gemeinschaftsküchen, übernehmen sämtliche Reinigungs- und Haushaltsarbeiten und sorgen dafür, dass die Umgebung sauber bleibt. Erwachsene nehmen tagsüber an Integrationskursen teil. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche besuchen den Unterricht. Zutritt zum Salesianum haben ausschliesslich die Asylsuchenden und deren Aufsichtspersonal. Besucherinnen und Besucher müssen das Areal bis spätestens 22 Uhr verlassen.
Die Alfred Müller AG plant auf dem Grundstück eine Wohnsiedlung, über deren Bebauungsplan das Stadtzuger Stimmvolk am 28. Februar 2016 abstimmen wird. Das historische Salesianum-Gebäude wurde von 1898 bis 2002 als Haushaltsschule und Internat genutzt und später an die Riverside School vermietet. 2012 erwarb die Alfred Müller AG das Areal im Baurecht von den Menzinger Schwestern. Das historische Gebäude mit der nördlich angebauten Kapelle und dem südlich angebauten Herrenhaus steht unter Denkmalschutz.
Direktion des Innern
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Kanton Zug Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch
erreichbar 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Wohnraum für Flüchtlinge im Zuger Salesianum | 01.12.2015 |