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30.09.2011

ZGSDK Luzerner Kontakt- und Anlaufstelle

30.09.2011
Luzerner Kontakt- und Anlaufstelle soll dauerhaft weitergeführt werden Zentralschweizer Gesundheits- undSozialdirektor/innenkonferenz ZGSDK

Zentralschweizer Gesundheits- und
Sozialdirektor/innenkonferenz ZGSDK
 

Luzerner Kontakt- und Anlaufstelle soll dauerhaft weitergeführt werden

Die Kontakt- und Anlaufstelle für schwerst drogenababhängige Personen hat in der Pilotphase erfolgreich gezeigt, dass sie die Gemeinden in der Zentralschweiz wirksam entlastet. Sie soll jetzt in den Dauerbetrieb überführt werden. Dies hat die Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz am 17. September in Luzern beschlossen. Mit Sorge verfolgen die Verantwortlichen die Widerstände eines Teils der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Asylunterkünfte.

Weiterführung Kontakt- und Anlaufstelle
Die vom Verein kirchliche Gassenarbeit Luzern betriebene Kontakt- und Anlaufstelle hat die Bewährungsprobe hinter sich. Schwerst Drogenabhängige finden hier einen stressfreien und medizinisch überwachten Rückzugsraum. Der Pilotbetrieb konnte zeigen, dass die Gemeinden wirksam entlastet werden. Pilotcharakter hat auch die Zusammenarbeit unter den Zentralschweizer Kantonen in diesem Projekt. Jetzt soll der Betrieb dauerhaft weitergeführt werden, wie die Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug und Luzern an der letzten Sitzung der Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz (ZGSDK) beschlossen. Die Entscheide müssen nun noch von den einzelnen Regierungen gefällt werden.

Höher Tarife für Pflegeberufsausbildungen
Die ZGSDK hat ausserdem einer Erhöhung der Tarife dreier Ausbildungen an der Höheren Fachschule Gesundheit Zentralschweiz (HFGZ) zugestimmt: Die Tarife für die Ausbildung Pflegefachfrau/-mann HF werden von 14‘180 auf 16‘000 Franken angehoben, jene für die Ausbildung Biomedizinische Analytik von 20‘000 auf 23‘0000 Franken. Die erhöhten Tarife werden auch im totalrevidierten regionalen Schulabkommen Zentralschweiz gelten, welches per Schuljahr 2012/13 in Kraft treten soll. Ebenfalls angehoben wurde der Tarif für die Nachholbildung FAGE in Analogie zur Berufsfachschulvereinbarung BFSV und zum nRSZ von 7'100 auf 7‘300 Franken.

Unterbringung von Asylsuchenden
Aufgrund der aktuellen Lage in den Ländern Nordafrikas hat die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz zugenommen. Asylsuchende werden vorerst vom Bund in regionalen Empfangs- und Verfahrenszentren untergebracht. Anschliessend werde sie nach Massgabe der Bevölkerungszahl den Kantonen zugewiesen. Es zeigt sich, dass die Errichtung von neuen Unterkünften - wo auch immer diese sind - auf den Widerstand eines Teils der Bevölkerung stossen. Die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Zentralschweiz verfolgen diese Entwicklung mit Sorge. Unabhängig von der kontrovers geführten Diskussion um die Weiterentwicklung der Asylpolitik ist die Unterbringung von Asylsuchenden eine gesetzliche Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Diese Aufgabe kann nur gemeinsam gelöst werden. Die Erfahrung mit heute bereits bestehenden Asylunterkünften zeigt zudem, dass die Kantone Betreuungs- und Sicherheitsfragen umsichtig angehen und bei der überwiegenden Anzahl der Unterkünfte keinerlei Probleme bestehen.

Vorbereitungen auf das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Zentralschweiz liessen sich über den Stand der Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in der Zentralschweiz informieren. Sie konnten feststellen, dass die Vorbereitungen in allen Kantonen weit fortgeschritten sind. Die vorgesehenen Lösungen sind auf die Situation in den einzelnen Kantonen angepasst, verfolgen aber grundsätzlich eine ähnliche Stossrichtung. In allen Zentralschweizer Kantonen sind für die Behörde Lösungen auf überkommunaler (regionaler oder kantonaler) Ebene vorgesehen. Je nach Grösse der Zentralschweizer Kantone werden voraussichtlich zwischen einer und fünf Behörden das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht umsetzen. Die neuen Behörden müssen ab 1. Januar 2013 voll funktionsfähig sein. Deshalb sind die neuen Strukturen bereits im Jahr 2012 aufzubauen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind in den Zentralschweizer Kantonen in der Vernehmlassung (OW), in Beratung in den kantonalen Parlamenten (LU, ZG, NW) oder bereits bereit für eine Volksabstimmung (UR). Im Kanton Schwyz wurde die Vorlage im September bereits vom Kantonsrat verabschiedet.


Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Bereich Soziales               Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard, Präsidentin ZGSDK
                                    (Bereich Soziales), Freitag, 30.09.2011, 041 728 24 30

Bereich Gesundheit           Regierungsrat Joachim Eder, Präsident ZGSDK
                                    (Bereich Gesundheit), Freitag, 30.09.2011, 041 728 35 39

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Luzerner Kontakt- und Anlaufstelle soll dauerhaft weitergeführt werden Informationsblatt

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