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21.10.2015

Zuger Alterszentrum Waldheim nimmt Flüchtlingsfamilien auf

21.10.2015
Medienmitteilung: Zuger Alterszentrum Waldheim nimmt Flüchtlingsfamilien auf

Ab 1. November 2015 werden ins ehemalige Zuger Altersheim Waldheim vorübergehend Flüchtlinge einziehen. Eine entsprechende Vereinbarung hat die Direktion des Innern mit dem Stiftungsrat Alterszentren Zug getroffen. Berücksichtigt werden vor allem Familien aus Syrien. Bereits zwischen 2012 und 2013 diente die Liegenschaft als Unterkunft für Asylsuchende. Die Nutzung erlaubt es dem Kanton, seine Aufnahmepflicht gegenüber dem Bund zu erfüllen. Das geplante Neubauprojekt auf dem Areal wird nicht tangiert.

Nicht nur der Bund musste im Laufe der letzten Wochen und Monate seine Kapazitäten in den Bundesasylzentren erhöhen. Der Druck nimmt aufgrund steigender Asylgesuche auch bei den Kantonen zu. Statt wie bisher zwischen 900 und 1000 Flüchtlinge, weist der Bund den Kantonen neuerdings zwischen 1000 und 1200 Personen zu. Davon muss der Kanton Zug gemäss aktuellem Verteilschlüssel 1,4 % aufnehmen.

Nach der Inbetriebnahme der Zivilschutzanlage Schluecht in Cham, die seit dem 22. September 2015 temporär von Asylsuchenden bewohnt wird, konnte die Direktion des Innern nun auch mit dem Stiftungsrat Alterszentren Zug, der Besitzerin der Liegenschaft Waldheim, eine Vereinbarung treffen. Dazu Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard, Vorsteherin der Direktion des Innern: «Die Nutzung, selbst wenn sie zeitlich befristet ist, verschafft uns etwas Luft und ermöglicht es, nach mittel- und langfristigen Objekten Ausschau zu halten. Mein Dank gilt dem Stiftungsrat, der für diese Lösung spontan und unkompliziert Hand bot. Auf solche Kooperationen ist der Kanton Zug in der aktuellen Lage mehr denn je angewiesen. Ich bin mir bewusst, dass dies nicht selbstverständlich ist.» Hans Christen, Präsident des Stiftungsrates betont: «Die Stiftung anerkennt die Aufnahmepflicht des Kantons und kann auf diese Weise ohne grosse Aufwände eine Unterkunft zur Verfügung stellen, die sonst leer stehen würde. Wichtig ist für uns, dass der Betrieb konfliktfrei funktioniert und die Vermietung unser Neubauprojekt nicht tangiert. Der Kanton hat uns dies zugesichert.» Das Gebäude wurde auch während dem Leerstand minimal unterhalten, so dass es nun ohne bauliche Anpassungen bezugsbereit ist.

Bereits zwischen Januar 2012 und Dezember 2013 diente das Waldheim als Unterkunft für Asylsuchende. Nach anfänglichen Widerständen und einer Beschwerde, die zurückgezogen wurde, zeigte sich, dass die Ängste unbegründet waren. Der Betrieb funktionierte zur Zufriedenheit aller Involvierten reibungslos. Diese positive Erfahrung, so Hans Christen, habe letztlich den Ausschlag gegeben, dass der Stiftungsrat erneut Hand für eine Lösung bot.

Die Liegenschaft bietet Platz für maximal 90 Personen. In einem ersten Schritt werden zirka acht Familien à fünf Personen im Waldheim untergebracht; vor allem solche aus Syrien. Die Familien werden voraussichtlich für vier Monate (bis Ende Feb. 2016) einquartiert bzw. bis zur rechtskräftigen Bewilligung des Neubauprojekts. Gehen Einsprachen gegen das Projekt ein, kann das Mietverhältnis verlängert werden. Den erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohnern steht die Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen offen. Die Kinder werden eingeschult.

Der Kanton ist dafür besorgt, dass die Hausordnung konsequent eingehalten wird und es auf dem Areal und in der Nachbarschaft zu keinen Regelverstössen oder störendem Verhalten kommt. «Bei Nichtkooperation werden Sanktionen ausgesprochen», so Jris Bischof, Leiterin des kantonalen Sozialamtes. Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) des kantonalen Sozialamtes werde die langjährige und bewährte Zusammenarbeit mit der Zuger Polizei weiterführen, die auch sporadische Kontrollfahrten beim Waldheim unternimmt. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden vorgängig schriftlich über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt.

Weltweit sind heute rund 60 Millionen Menschen aus Kriegs- und Krisenregionen auf der Flucht. Bis Ende September haben gegen 700 000 Personen in Europa einen Asylantrag gestellt, davon 19 668 in der Schweiz. Per Ende September 2015 lebten 1160 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Zug. Die grösste Personengruppe stammt aus Eritrea, gefolgt von Syrien, Sri Lanka, Afghanistan, Somalia und China. Von diesen 1160 Personen sind rund 70 Prozent in Strukturen untergebracht, die dem Kanton gehören oder durch ihn gemietet werden. Die restlichen 30 Prozent wohnen privat (in selbst gemieteten Wohnungen, bei Verwandten und Freunden).


Direktion des Innern


Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Kanton Zug                                                 Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch
erreichbar zw. 12.00 und 13.00 Uhr

Hans Christen, Präsident Stiftungsrat Alterszentren Zug                                                Tel. 041 711 13 26
hans.christen@datazug.ch

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