Zuger Behindertenkonzept
Regierungsrat verabschiedet Zuger Behindertenkonzept
Der Kanton Zug hat ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen erarbeitet. Das Konzept zeigt konkret auf, wie der Kanton im Bereich Wohnen, Beschäftigung und Arbeit die ihm seit zwei Jahren zugeteilten Aufgaben übernehmen und umsetzen wird. Der Regierungsrat hat das Zuger Konzept verabschiedet und beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zog sich die Invalidenversicherung (IV) vollständig aus der Planung, Steuerung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zurück. Per 1. Januar 2008 mussten die Kantone diese Aufgaben umfassend übernehmen. In einer Übergangsphase von mindestens drei Jahren übernehmen die Kantone die bisherigen Leistungen der IV, bis sie über ein eigenes - vom Bundesrat genehmigtes Behindertenkonzept - verfügen. Der Bund verlangt, dass alle Kantone ein Behindertenkonzept haben. Das vorliegende Konzept soll mit seiner Genehmigung durch den Bundesrat im Kanton Zug die bisherigen Leistungen der IV ab 2011 ablösen.
"Gemäss Bundesgesetz muss jeder Kanton gewährleisten, dass invaliden Personen, welche in seinem Gebiet wohnen, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, welches ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht. Die Direktion des Innern hat nun das Zuger Behindertenkonzept erarbeitet." erklärt Manuela Weichelt-Picard. "Das Behindertenkonzept berücksichtigt die Grundsätzen des Zentralschweizer Rahmenkonzepts, wie zum Beispiel "ambulant vor stationär". Angestrebt wird die soziale Integration der betroffenen Menschen mit angemessener Unterstützung, Betreuung, Beschäftigung und Förderung."
Wichtig ist Frau Regierungsrätin Weichelt-Picard ein bedarfsgerechtes Angebot für Menschen mit Behinderung. Das Konzept zeigt auf, welche Herausforderungen im Bereich der ambulanten Betreuung, im Bereich Behinderung im Alter und im Bereich Übergang Sonderschulung - Erwachsenenbetreuung angegangen werden müssen.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin Tel. 041 728 24 30
manuela.weichelt@zg.ch
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