Zuger Glaubensgemeinschaften bereiten sich auf Gottesdienste vor
Gottesdienste können ab dem 28. Mai 2020 auch im Kanton Zug wieder stattfinden. Die Glaubensgemeinschaften müssen jedoch entsprechende Schutzkonzepte vorlegen, damit die Hygiene- und Distanzregeln eingehalten werden können.
Glaubensgemeinschaften sollen ihr gemeinsames religiöses Leben wieder aufnehmen können. Ab dem 28. Mai 2020 sind sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die Religionsgemeinschaften sind aufgefordert, entsprechende Schutzkonzepte auszuarbeiten, um die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Rahmenschutzkonzept erstellt. Die Direktion des Innern als zuständige kantonale Aufsicht, wird in den kommenden Tagen und Wochen auf Stichprobenbasis prüfen, ob die Gemeinschaften über taugliche Schutzkonzepte verfügen.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Medienmitteilung Zuger Glaubensgemeinschaften bereiten sich auf Gottesdienste vor.pdf | 27.05.2020 |