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24.10.2019

Zuger KESB - Behörde um neues Mitglied erweitert

24.10.2019
Medienmitteilung KESB - Behörde um neues Mitglied erweitert

Die Zuger Regierung hat den Juristen Milo Thür zum neuen Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gewählt. Mit der Wahl wurde das Gremium von bisher sechs auf sieben Mitglieder aufgestockt. «Dies war nötig, damit die Behörde die hohen Fallzahlen bewältigen und fristgemäss Entscheide fällen kann», sagt Regierungsrat Andreas Hostettler. Dies werde nicht zuletzt auch von Betroffenen und Angehörigen erwartet.

Die Fallzahlen im Kindes- und Erwachsenenschutz bewegen sich konstant auf hohem Niveau. Durchschnittlich hat ein Behördenmitglied (80 % Pensum) rund 240 laufende Massnahmen (Klientenfälle) und zwischen 60 und 80 offene Verfahren zu bearbeiten. Während die Komplexität der Fälle im Laufe der Jahre zunahm, blieben die personellen Ressourcen unverändert, was vermehrt zu einer langen Verfahrensdauer führte. «Gerade im Kindes- und Erwachsenenschutz ist es jedoch wichtig, dass Betroffene und Angehörige innert nützlicher Frist Bescheid erhalten, ob und wenn ja, welche Massnahmen warum ergriffen werden», so Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern. Auch externe Stellen, die mit der KESB zu tun haben, erwarten, dass Fälle effizient bearbeitet werden. Nicht zuletzt muss die Behörde den von der Regierung definierten Leistungsauftrag erfüllen. Dieser gibt vor, dass 80 % der Abklärungen innerhalb von fünf Monaten (Erwachsenenschutz) bzw. drei Monaten (Kindesschutz) getätigt sein müssen, wobei Involvierten das rechtliche Gehör zu gewähren ist. Zwei Monate nach Abklärungsschluss müssen die Verfahren schliesslich abgeschlossen sein.

Gesetzesänderungen brachten Mehraufwand
Seit Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf Bundesebene im Januar 2013 gab es diverse Gesetzesänderungen, die den Arbeitsaufwand der KESB ansteigen liessen: so etwa die gemeinsame elterliche Sorge (seit 1. Juli 2017 in Kraft), die Stiefkind-Adoption und die Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner (die letzteren seit 1. Januar 2019 in Kraft). Hinzu kommt, dass im Kanton Zug das Subsidiaritätsprinzip - so wenig staatliche Eingriffe wie möglich und so viel wie notwendig - konsequent zur Anwendung kommt. Dies hat zur Folge, dass bei der KESB letztlich ausschliesslich sehr schwierige und langwierige Fälle landen. Auch die Validierung von Vorsorgeaufträgen hat in den letzten Jahren durch vermehrte Öffentlichkeitsarbeit zugenommen und die KESB über Gebühr beansprucht. Mit der personellen Aufstockung soll nun sichergestellt werden, dass die mitunter bemängelte lange Verfahrensdauer reduziert werden kann. «Dies ist wichtig, damit die Zuger KESB ihren guten Ruf verteidigen und weiterhin das Vertrauen der Bevölkerung geniessen kann», so Regierungsrat Hostettler.

Interdisziplinarität dank unterschiedlichen Fachleuten
Beim neu gewählten Behördenmitglied handelt es sich um den 33-jährigen Juristen Milo Thür. Er war bisher im Rechtsdienst des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz tätig und startet in seiner neuen Funktion am 1. Februar 2020. Die bisherigen sechs Mitglieder der Zuger KESB sind: Gabriella Zlauwinen (Präsidentin), Jörg Halter (Vizepräsident), Urs Berger, Kurt Felder, Julia Gysler und Verena Nigg. Gemeinsam decken sie die Fachgebiete Rechtswissenschaft und Sozialarbeit  ab.

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Typ Titel Bearbeitet
Foto Neues Behördenmitglied Milo Thür 24.10.2019
Zuger KESB - Behörde um neues Mitglied erweitert 24.10.2019

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