Zuger Regierung gewichtet Familienpolitik
Der Regierungsrat hat sich in den letzten drei Jahren intensiv mit Familienpolitik befasst. An einer Sondersitzung hat er beschlossen, rund 20 Massnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Mit diesem Beschluss setzt der Regierungsrat ein deutliches Zeichen zur Gestaltung einer fortschrittlichen Familienpolitik, welche heute auch ein wichtiger Standortfaktor ist.
Der Regierungsrat hat während der laufenden Legislaturperiode u.a. auch intensiv Grundsatzfragen der Familienpolitik diskutiert. Die regierungsrätliche Strategie 2010-2018 definiert die Förderung von Qualität des Wohn- und Lebensraums als eine der zentralen Herausforderungen des Kantons Zug. Durch gute Rahmenbedingungen sollen Familien und auch verschiedene Familienformen gestärkt werden. Diese Stärkung ist ein wichtiges Ziel für die Zukunft.
Familien erbringen für unserer Gesellschaft unbezahlbare Leistungen. Aufgabe der Familienpolitik ist es darum, die Leistungen der Familien anzuerkennen und die Leistungspotenziale der Familien zu stärken. Die Familienpolitik schafft Rahmenbedingungen, damit Familien ihre Leistungen auch in Zukunft eigenverantwortlich erbringen können.
Unter Einbezug einer breiten Öffentlichkeit hat die Direktion des Innern eine Auslegeordnung der Familienpolitik im Kanton Zug gemacht. Daraus ergab sich, dass Zug in einigen Bereichen der Familienpolitik im Vergleich zu andern Kantonen gut da steht. Hervorzuheben sind u. a. die Gesundheitsversorgung, die finanziellen Leistungen für Familien, der Öffentliche Verkehr, die steuerlichen Entlastungen für Familien sowie die Bereiche Freizeit und Bildung. Gleichzeitig hat die Regierung jedoch in einigen Bereichen klar Handlungsbedarf festgestellt. Der Regierungsrat hat deshalb bereits im März 2009 Ziele und Grundsätze der Zuger Familienpolitik verabschiedet. Gestützt darauf wurden die Direktionen, private Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft eingeladen, Massnahmen für die Familienpolitik einzureichen. Bis Ende Oktober 2009 wurden insgesamt 65 familienpolitische Massnahmen eingereicht. Diese vorgeschlagenen Massnahmen wurden anschliessend priorisiert und folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:
• Familienfreundliche Lebensbedingungen
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Soziale Sicherheit
• Potenziale der Familien
Der Zuger Regierungsrat hat beschlossen, 20 der 65 vorgeschlagenen Massnahmen mit erster Proirität umzusetzen. Besonderen Handlungsbedarf sieht der Regierungsrat u. a. in der Förderung oder Überprüfung:
• der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• von familienfreundlichen Lebensbedingungen
• des Ausbaus an Angeboten von familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen und der
Verbesserung der Situation von Tagesfamilien
• von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeitenden
• weiterer steuerlicher Entlastungen für Familien
Die Federführung für die Umsetzung der Massnahmen liegt bei den einzelnen Direktionen, für die Koordination ist die Direktion des Innern zuständig.
Der Zuger Regierungsrat setzt damit ein deutliches Zeichen für die Gestaltung einer fortschrittlichen Familienpolitik. Familienpolitik zählt heute als gewichtiger Standortfaktor.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
heute Freitag, 3. September 2010 von 14.00 bis 16.00 Uhr:
Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard (Tel. 041 728 24 30)
manuela.weichelt@zg.ch
Beilage: Familienpolitik für den Kanton Zug, Ziele und Massnahmen des Zuger Regierungsrates
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