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16.11.2015

Zuger Regierung stützt freie Titelwahl bei Volksinitiative

16.11.2015
Medienmitteilung: Zuger Regierung stützt freie Titelwahl bei Volksinitiative

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) hat das Initiativrecht verletzt. Zu diesem Schluss gelangt der Regierungsrat, der eine Beschwerde teilweise gutgeheissen hat, die in Zusammenhang mit zwei Volksinitiativen eingereicht wurde. Inhaltlich ging es dabei um den Verbleib der städtischen Verwaltung in der Altstadt und den Wiederverkauf des Landis & Gyr-Gebäudes durch die Stadt Zug. Der GGR hatte den vom Initiativkomitee gewählten Titel «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» zu Unrecht geändert. Die freie Titelwahl von Volksbegehren, stellt nun die Regierung klar, gelte es zu respektieren, so lange sie nicht irreführend ist.

Am 24. Februar 2015 beschloss das Zuger Stadtparlament, ein unter dem Namen Doppelinitiative bekanntes Volksbegehren dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Die eine Initiative trägt den Titel «JA zur historischen Altstadt» und fordert den Verbleib der Stadtverwaltung in der Altstadt. Die andere Initiative trägt den Titel «JA zu gesunden Stadtfinanzen» und verlangt von der Stadt Zug den Wiederverkauf des L&G-Gebäudes, welches diese im Jahre 2012 für 52,2 Millionen gekauft hatte. Der GGR empfahl beide Initiativen zur Ablehnung. Gleichzeitig veränderte er den Titel der zweiten Initiative und zwar in «JA zum Verkauf des L&G-Gebäudes und zu gesunden Stadtfinanzen». Der Originaltitel, so die Begründung des GGR, unterstelle, dass die Stadt ein ernsthaftes Finanzproblem hätte. Zudem erschwere ein Titel «JA zu gesunden Stadtfinanzen» es dem GGR, dem Volk das Begehren zur Ablehnung zu empfehlen, weil man doch eigentlich zu «gesunden Finanzen» nur Ja sagen könne. Gegen diesen Beschluss reichte das Initiativkomitee am 6. März 2015 Beschwerde ein, weshalb der für den Juni 2015 anberaumte Abstimmungstermin nicht wahrgenommen werden konnte. Beanstandet wurde von den Beschwerdeführenden insbesondere, dass der vom GGR neu formulierte, längere Titel suggeriere, dass die Initiative einen sofortigen Verkauf des L&G-Gebäudes verlange; was nicht der Fall sei: der Initiativtext sehe eine Frist bis 2023 vor.

In ihrem Entscheid betont die Regierung zunächst, dass Initiantinnen und Initianten aufgrund des in der Bundesverfassung abgehandelten Initiativrechts grundsätzlich «frei in der Wahl des Titels eines Volksbegehrens» seien. Vor diesem Hintergrund könne an die Wahl eines Initiativtitels keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden und es sei hier Zurückhaltung geboten. Auch verkürzte, möglicherweise plakativ wirkende Titel müssten in einer Demokratie akzeptiert werden, findet die Regierung. Der Initiativtitel «JA zu gesunden Stadtfinanzen» sei zwar plakativ, aber nicht irreführend im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und folglich auch nicht rechtswidrig. Somit habe der GGR mit seiner Titeländerung das Initiativrecht nach Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung verletzt.

Abgewiesen wurde die Beschwerde des Initiativkomitees bezüglich der zweiten Initiative «Ja zur historischen Altstadt», die den Verbleib der Stadtverwaltung in der Altstadt fordert; und zwar mittels einer Änderung der städtischen Bau- und Zonenordnung. Hier habe, so die Zuger Regierung, der GGR zu Recht eine Änderung am Initiativtext vorgenommen bzw. einen Satz herausgestrichen; nämlich jener, der forderte, «dass die städtischen Liegenschaften zwischen Casino und Bundesplatz in die Zone des öffentlichen Interesses» überführt werden. Wie der GGR vertritt die Regierung die Ansicht, dass die erst seit dem Sommer 2010 in Kraft stehende Bau- und Zonenordnung der Stadt Zug nach nur einem Drittel des ordentlichen Planungshorizonts nicht schon wieder geändert werden könne. Hierzu müssten schon gewichtigere Gründe vorliegen. Abgesehen davon könne das Hauptanliegen der Beschwerdeführenden und ihrer Initiative «JA zur historischen Altstadt», nämlich der Verbleib der städtischen Verwaltung in der Zuger Altstadt, auch ohne Umzonung verwirklicht werden.


Direktion des Innern


Manuela Weichelt-Picard
Regierungsrätin Kanton Zug                                          Tel. 041 728 31 70
manuela.weichelt@zg.ch
erreichbar zwischen 11.30 Uhr und 12.30 Uhr

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