Zuger Wahlsystem für den Kantonsrat
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde zur Variantenabstimmung über das Zuger Sitzzuteilungsverfahren bei Kantonsratswahlen gutgeheissen.
Am 22. September 2013 wird somit nicht wie geplant über zwei sondern nur über eine einzige Variante zur Sitzzuteilung für den Kantonsrat abgestimmt.
Das Bundesgericht hat heute über die Beschwerde der Alternativen - die Grünen Zug, der Christlich-sozialen Partei Zug, der SP Zug und einiger Privater gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 2. Mai 2013 zur Durchführung der Volksabstimmung über die Sitzverteilung im Kantonsrat beraten. Es ist einstimmig zu folgendem Urteil gelangt: Die Beschwerde wurde gutgeheissen. Die verfassungswidrige Variante wurde aufgehoben.
Der Regierungsrat ist froh, dass das Urteil noch vor dem Abstimmungstermin gefällt wurde. Es bedeutet, dass die Stimmberechtigten am 22. September 2013 über eine einzige neue Variante zur Sitzzuteilung für den Kantonsrat abstimmen werden, da die zweite Variante als verfassungswidrig gilt.
Lange Vorgeschichte
Das Bundesgericht hat vor zweieinhalb Jahren das Wahlverfahren für den Zuger Kantonsrat als verfassungswidrig beurteilt. Es hielt damals fest, dass die Gemeinden als Wahlkreise zu unterschiedlich gross sind. In der Stadt Zug braucht es 5 % der Stimmen für einen Sitz, in Neuheim 33 %. Damit hat nicht jede Stimme gleich viel Gewicht. In acht der elf Zuger Gemeinden sind weniger als 10 Sitze zu besetzen. Hier gehen die Stimmen für kleinere Parteien und Gruppierungen sogar leer aus. Dies widerspricht der Bundesverfassung.
Neue Sitzzuteilung notwendig
Der Regierungsrat hat aufgrund der Vorgeschichte dem Kantonsrat eine Variante zur Verfassungsänderung für die Sitzzuteilung im Kantonsrat beantragt. Bei diesem Vorschlag werden zuerst die Sitze im ganzen Kanton auf die Parteien und Gruppierungen und dann auf die Gemeinden verteilt. Damit erhält jede Partei und Gruppierung genauso viele Sitze, wie es ihrer Stimmenzahl entspricht und alle Stimmen zählen gleich viel, unabhängig davon, in welcher Gemeinde sie abgegeben wurde. Der Kantonsrat hat kleinere Anpassungen zur neuen Sitzzuteilung vorgenommen. Er hat dieser Lösung jedoch eine zweite Variante gegenübergestellt und beide Varianten verabschiedet. Mit der zweiten Variante hätte ein Verbot der Änderung der Sitzzuteilung in der Verfassung verankert und damit die bisherige Sitzzuteilung beibehalten werden sollen. Nach dem Willen des Kantonsrates sollten beide Varianten den Stimmberechtigten zur Auswahl vorgelegt werden.
Variantenabstimmung angefochten
Am 3. Juni 2013 haben die Alternativen - die Grünen Zug, die Christlich-soziale Partei Zug, die SP Zug und einige Privatpersonen eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie verlangten, dass die zweite Variante, die am bisherigen System festhalten will, wegen Verfassungswidrigkeit nicht zur Abstimmung zugelassen wird. Diese Beschwerde hat das Bundesgericht mit seinem heutigen Urteil gutgeheissen.
Ziel gültige Wahlen 2014
Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard wies an der Kantonsratssitzung vom 2. Mai 2013 namens des Regierungsrates auf die Verfassungswidrigkeit der zweiten Vorlage hin. Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Gesamterneuerungswahlen 2014 mit einer verfassungskonformen Methode der Sitzzuteilung für den Kantonsrat durchgeführt werden. "Wir sind froh über den raschen Entscheid des Bundesgerichts und dass die verfassungswidrige Variante den Stimmberechtigten nicht vorgelegt werden muss." erklärt Regierungsrat Matthias Michel, Stellvertretender Direktor des Innern. Der Regierungsrat hat alle Vorbereitungen getroffen, damit die Stimmberechtigten rechtzeitig die Abstimmungsunterlagen mit nur noch einer Vorlage zur neuen Sitzzuteilung für den Kantonsrat erhalten.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Matthias Michel, Regierungsrat Tel. 041 728 55 01
Stv. Direktor des Innern
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