Zustimmung Verfassungsänderung
Ab sofort sind im Kanton Zug die Exekutiven für Einbürgerungen zuständig
Die Stimmberechtigten des Kantons Zug haben der Änderung der Kantonsverfassung
mit klarer Mehrheit zugestimmt. Damit ist neu der Regierungsrat für die Entscheide über Einbürgerungsgesuche auf kantonaler Ebene zuständig. Ab sofort sind im Kanton Zug nicht nur auf Gemeinde- sondern neu auch auf Kantonsebene die Exekutiven für Einbürgerungen zuständig.
Mit Freude nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass die Stimmberechtigten des Kantons Zug mit einem 64 %-Anteil von Ja-Stimmen der Änderung der Kantonsverfassung deutlich zugestimmt haben. Somit ist ab heutigem Datum neu der Regierungsrat zuständig, auf Kantonsebene über Einbürgerungen zu entscheiden. Da der Regierungsrat bisher schon die Einbürgerungsverfahren auf kantonaler Ebene durchgeführt hat und er neu nun auch über die Einbürgerungsgesuche entscheiden kann, wird der Einbürgerungsprozess effizienter. Für die Gemeindeebene wurde bereits anfangs Jahr mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes durch den Kantonsrat die Zuständigkeit für die Einbürgerungen von den Bürgergemeindeversammlungen auf die Bürgerräte übertragen. Die Stimmberechtigten zeigen mit ihrem klaren Ja zur Verfassungsänderung, dass sie ein einheitliches Verfahren wünschen, indem nun auch auf Kantonsebene die Exekutive einbürgern soll. Der Regierungsrat dankt den Stimmberechtigten für das in ihn gesetzte Vertrauen.
Direktion des Innern
Weitere Auskünfte:
Manuela Weichelt-Picard, Regierungsrätin
am 27. September 2009, 15.30 bis 16.00 Uhr Tel. 041 728 31 70
E-Mail: manuela.weichelt@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Medienmitteilung - Zustimmung Verfassungsänderung | Informationsblatt |